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Auszug - Einziehung einer Teilfläche der Straße "Nordstraße" in Sehnde gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) -Einziehungsbeschluss-
Beschluss:
Beschluss: Der Rat beschließt einen Teil des Flurstücks 50/3 der Flur 15, Gemarkung Sehnde, als Teilfläche der Straße „Nordstraße“ in Sehnde zur Größe von insgesamt ca. 917 m², derzeitig Straßenverkehrsfläche gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.
Abstimmungsergebnis:
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