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Auszug - Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters  

Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
TOP: Ö 7
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.06.2024 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2024/0458 Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Bendix erläutert anhand einer Präsentation die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 der Stadt Sehnde. Frau Bendix und Herr Wissmann beantworten anschließend die Fragen des Ausschusses.

Herr Wissmann macht auf das Gesamtfinanzhaushalt-Saldo aus Investitionstätigkeiten aufmerksam. Hier hat die Stadt Sehnde 2,4 Mio. € weniger für Investitionstätigkeiten aufgewendet, in dem Zuge haben sich die Darlehensaufnahmen um 4,8 Mio. verringert. Die Liquidität hat sich somit besser entwickelt, als in der Planung absehbar war.

Nach längerer Aussprache wird der Beschluss gefasst.

 


Beschluss:
Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, folgende Beschlüsse zu fassen.

 

 

Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Die Schlussberichte der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2019 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2019 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
  3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
  4. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.867.255,24 wird gem. § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
  5. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 135.538,21 wird gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO den Überscssen der aus außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG zugeführt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en