Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Auszug - Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten", hier: Festlegung Stadtumbaugebiet "Neue Mitte Sehnde" gemäß § 171b BauGB
B. Gerasch erläutert die Beschlussvorlage Nr. 2024/0472 zum Städtebaufördrungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ zur Festlegung des Stadtumbaugebietes „Neue Mitte Sehnde“ gemäß § 171b BauGB. Nach der Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Innenstadtkonzept in Verbindung mit dem Biodiversitätskonzept als Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept fortzuschreiben. Die Anmeldung für das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ ist auf dieser Grundlage bei der Programmbehörde für das Programmjahr 2025 einzureichen.
2. Die Festlegung des Stadtumbaugebietes “Neue Mitte Sehnde“ gemäß § 171b Abs. 1 Satz 1 BauGB wird auf Grundlage des Innenstadtkonzeptes beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen.
3. Der Rat verpflichtet sich, entsprechende Haushaltsmittel zu gegebener Zeit in die Haushaltsplanung einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
|