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Auszug - Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten", hier: Festlegung Stadtumbaugebiet "Neue Mitte Sehnde" gemäß § 171b BauGB  

Sitzung des Ortsrates Sehnde
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:01 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Klein Lobke
Ort: Lobker Straße 23, 31319 Sehnde-Klein Lobke
2024/0472 Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten",
hier: Festlegung Stadtumbaugebiet "Neue Mitte Sehnde" gemäß § 171b BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Gerasch stellt die Absicht und die Herangehensweise zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm vor. Sie erläutert, welche Bereiche im Innenstadtbereich festgelegt wurden, um den Antrag zu vervollständigen und bittet den Rat, diesen zu folgen.

Das beratende Mitglied Reichert hat 3 Fragen hierzu. Zum einen geht es um die Frage der Antragseinreichungsfrist, die von Frau Gerasch beantwortet wird.

Die zweite Frage dreht sich um die Finanzierung des Eigenanteils in nicht festgelegter Höhe. Das beratende Mitglied Marotzke ergänzt, das die Formulierung in der Beschlussvorlage, dass Haushaltsmittel in unbekannter Höhe bereitgestellt werden, schwierig sei. Frau Gerasch erläutert die Hintergründe und erklärt, dass Vorrausetzung zur Förderung die Absicherung von 10 % der Maßnahmen ist.

Die dritte Frage zielt auf Erläuterung von Städtebaulichen Missständen ab, die im Innenstadtbereich vorliegen sollen. Frau Gerasch erklärt diesen Punkt mit der Leerstandsthematik und Bausubstanzen, die hinsichtlich energetischer Sanierung nicht sanierungsfähig sind.


Beschluss:
a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse zu d) zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Innenstadtkonzept in Verbindung mit dem Biodiversitätskonzept als Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept fortzuschreiben. Die Anmeldung r das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung Lebenswerte Quartiere gestalten ist auf dieser Grundlage bei der Programmbehörde für das Programmjahr 2025 einzureichen.

 

2. Die Festlegung des Stadtumbaugebietes Neue Mitte Sehnde“ gemäß § 171b Abs. 1 Satz 1 BauGB wird auf Grundlage des Innenstadtkonzeptes beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen.

 

3. Der Rat verpflichtet sich, entsprechende Haushaltsmittel zu gegebener Zeit in die Haushaltsplanung einzustellen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

2

Enthaltung/en