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Auszug - Einziehung von Teilflächen der Straße "Eichstraße" in Sehnde-Bolzum, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Einziehungsbeschluss  

Sitzung des Ortsrates Bolzum
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat Bolzum Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 06.08.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:06 - 18:18 Anlass: Sitzung
Raum: Klimazentrum Sehnde
Ort: Boltessemstr. 2, 31319 Sehnde
2024/0490 Einziehung von Teilflächen der Straße "Eichstraße" in Sehnde-Bolzum, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Einziehungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:
a) Der Ortsrat Bolzum empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:

 

Der Rat beschließt einen Teil des Flurstücks 308/1 der Flur 3, Gemarkung Bolzum, als Teilfläche der Straße „Eichstraße“ in Bolzum zur Größe von ca. 31 qm, derzeit Straßenfläche, gem. § 8 NStrG einzuziehen.

Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.

 


Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en