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Auszug - Einziehung von Teilflächen der Straße "Eichstraße" in Sehnde-Bolzum, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Einziehungsbeschluss
Beschluss: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt einen Teil des Flurstücks 308/1 der Flur 3, Gemarkung Bolzum, als Teilfläche der Straße „Eichstraße“ in Bolzum zur Größe von ca. 31 qm, derzeit Straßenfläche, gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.
Abstimmungsergebnis:
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