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Auszug - Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung  

Sitzung des Ortsrates Sehnde
TOP: Ö 9
Gremium: Ortsrat Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 13.08.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:25 - 20:03 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll

Anfragen via Mail

Dr. Pick (11.08.2024)

 

seit einigen Tagen wird in Sehnde an der Peiner Straße die Partydroge Lachgas in einem Automaten angeboten. Hierzu habe ich folgende Fragen:

 

1. Wie beurteilt die Verwaltung die Zulässigkeit und Genehmigung des Verkaufs von Lachgas als Partydroge in einem Getränkeautomaten, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Sehnde sich als Familienstadt positioniert?

2. Wurde die Aufstellung des Automaten durch die Verwaltung genehmigt, und falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

3. Wie wird der Altersnachweis bei der Bezahlung per Karte im Detail kontrolliert, und gibt es hier eine Möglichkeit, Missbrauch zu verhindern?

4. Gibt es Regelungen oder Pläne seitens der Stadt, die den Verkauf von Substanzen wie Lachgas im öffentlichen Raum einschränken oder verbieten?

5. Wie plant die Verwaltung, die Bürger über die Risiken und Gefahren des Lachgaskonsums, insbesondere bei Jugendlichen, aufzuklären?

6. Welche Schritte kann die Stadt unternehmen, um sicherzustellen, dass Getränkeautomaten, die potenziell gefährliche Substanzen verkaufen, in der Nähe von Schulen, Jugendeinrichtungen oder Wohngebieten nicht zugelassen werden?

7. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um sicherzustellen, dass solche Angebote künftig unterbunden werden oder strengeren Kontrollen unterliegen, insbesondere im Hinblick auf den Altersnachweis?

 

*Verwaltung (13.08.2024)

Auch wir als Stadtverwaltung wurden von der Aufstellung der Automaten und insbesondere dem vorhandenen Warenangebot überrascht. Wir waren in die Vorbereitungen zur Aufstellung der Automaten nicht eingebunden.

 

Die Automaten stehen auf einem Privatgrundstück. Weder Ordnungs- noch baurechtlich sehen wir hier die Möglichkeit eines ordnungsrechtlichen Eingriffs. Wir prüfen dennoch alle rechtlichen Möglichkeiten einer evtl. Einflussnahme.

Derartige Automaten wurden bereits in anderen Städten (auch in der Region Hannover) aufgestellt - ebenfalls mit u. a. Lachgas als Inhalt. Uns als Stadtverwaltung sind aufgrund der aktuellen Rechtslage die Hände gebunden, denn zurzeit ist der Verkauf von Lachgas auch über derartige Automaten in Deutschland legal. Der durch die Stadtverwaltung Sehnde eingeschaltete Verbraucherschutz prüft die ordnungsgemäße Abwicklung der Automatennutzung, soweit altersabhängige Waren angeboten werden.  

 

Der Bundesgesundheitsminister hat sich bereits zu einer Verschärfung des Verkaufs von Lachgas geäert und es wird daher eine zeitnahe bundesgesetzliche Regelung erwartet.

 

Wir teilen die Sorgen bzgl. des Umgangs mit dem Abruf von Inhalten aus den Automaten und suchen in Abstimmung mit unserer Fachaufsicht nach Möglichkeiten der Unterbindung des Verkaufs von u. a. Lachgas über die Automaten. Daher wird die Möglichkeit einer Allgemeinverfügung auf Kreis-(Regions-)Ebene sowie alternativ durch die Stadt Sehnde geprüft.

Mittlerweile wurde durch den Betreiber der Automaten im Zusammenhang mit einer durch die Stadtverwaltung vorgenommenen Anfrage das Lachgas wieder entfernt. Insoweit hat der direkte Kontakt der Stadtverwaltung zum Betreiber der Verkaufsautomaten zumindest zu diesem Ergebnis geführt.

 

Eine Möglichkeit der Einflussnahme sehen wir bei den Eigentümer*innen des Grundstücks, auf dem die Automaten errichtet worden sind, zu denen die Stadtverwaltung ebenfalls Kontakt aufgenommen hat.

 

Zu dieser Thematik gibt es bereits erste Pressemeldungen aus dem kommunalpolitischen Bereich. Die dort u. a. getroffene Feststellung zur Rechtmäßigkeit des Angebots in den Verkaufsautomaten trifft zu (s. oben). Uns haben auch Anfragen besorgter Bürger*innen erreicht, die entsprechend beantwortet wurden. Auf „Sehnde-News“ erfolgte nach entsprechender direkter Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung inzwischen eine Darstellung der Sach- und Rechtslage: www.sehnde-news.de/stadt_sehnde/familienstadt-und-lachgas-das-passt-nicht-zusammen/.

 

Die Stadtverwaltung hat auf Veranlassung des Bürgermeisters unmittelbar nach Kenntnis der Aufstellung dieser Verkaufsautomaten und der dort angebotenen Waren die oben beschriebenen Maßnahmen ergriffen. Die Prüfung weiterer Möglichkeiten zur Beschnkung des Angebots erfolgt in Abstimmung mit der Fachaufsicht und wird zur Klärung eines rechtssicheren Vorgehens noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen.

 

Herr Meyer (06.08.2024)

Lt. Protokoll der OR-Sitzung am 10.06.2024 unter Punkt 7 - Aussprache über die Ortsbegehung vom 31.05.2024 - Station 17 Sehnde Hundewiese, wurde die Verwaltung aufgefordert mit den Eigentümern ( Fam. Holzbrecher ) Kontakt aufzunehmen um zu klären ob auf der besagten Fläche eine Freilauffläche entstehen kann. Außerdem soll geprüft in wie weit die mögliche Fläche neu bzw. weiter eingezäunt und beschildert werden muss. Bitte um einen aktuellen Sachstand zu dem Thema in der OR-Sitzung.

*Verwaltung (13.08.2024)

Aufgrund der Priorisierung von Aufgaben konnte das Gespräch mit den Grundstückseigentümer*innen noch nicht durchgeführt werden. Dies wird jetzt nach der Urlaubszeit erfolgen.

Die Nutzung einer Fläche als „Freilauffläche“ setzt nach verwaltungsseitiger Auffassung eine Umzäunung voraus, damit diese im Außenbereich liegende Fläche auch während der Brut- und Setzzeit genutzt werden kann. Zudem bedarf es eines Bauantrags zur Genehmigung der Fläche als „Freilauffläche“. In diesem Zusammenhang ist eine Beschilderung vorzusehen, die Angaben zu Art und Umfang der Nutzung enthält.