Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Auszug - Einziehung von Teilflächen der Straße "Eichstraße" in Sehnde-Bolzum, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Einziehungsbeschluss
Hr. Kraft stellt die Beschlussvorlage 2024/0490 zur Einziehung von Teilflächen der Straße „Eichstraße“ iin Sehnde-Bolzum kurz vor.
Nach Beratung fass der Fachaussschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss: Beschluss: b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt einen Teil des Flurstücks 308/1 der Flur 3, Gemarkung Bolzum, als Teilfläche der Straße „Eichstraße“ in Bolzum zur Größe von ca. 31 qm, derzeit Straßenfläche, gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.
Abstimmungsergebnis:
|