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Vorlage - BV/2014/0011
Beschlussvorschlag:Dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702A „Osterfeld Ost“ im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wird beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird über die 10. Berichtigung angepasst. Die Berichtigung (Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan) wird zusammen mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702A „Osterfeld Ost“ ausgelegt.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702A „Osterfeld Ost” ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 22.04.2014 bis einschließlich 02.05.2014. Aus der Öffentlichkeit sind keine Anregungen und Hinweise, über die zu beschließen ist, eingegangen. Da der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, kann auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden.
Im Flächennutzungsplan wird der Bereich als Grünfläche dargestellt. Im Bebauungsplan hat diese Grünfläche die Zweckbestimmung „Parkanlage“. Im Zuge der Änderung des Bebauungsplans soll eine Berichtigung des Flächennutzungsplans erfolgen. Mit der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702A „Osterfeld Ost“ werden dreiviertel der Grünfläche überplant. Für diese Fläche setzt die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702A „Osterfeld Ost“ künftig eine Fläche für den Gemeinbedarf fest. Die Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgt über eine Berichtigung. Die Berichtigung des Flächennutzungsplans erfolgt im Rahmen der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702A „Osterfeld Ost“. Der Geltungsbereich der Berichtigung umfasst die durch den Bebauungsplan überplante Grünfläche. Mit der Berichtigung stellt der Flächennutzungsplan hier künftig eine Fläche für den Gemeinbedarf dar.
Der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702A „Osterfeld Ost“ ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom Verwaltungsausschuss zu fassen.
Rechtliche Auswirkungen: Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen für den Bau einer Kindertagesstätte mit Krippe geschaffen werden.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702A „Osterfeld Ost“ wird nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Das Änderungsverfahren wird nach § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ durchgeführt, da die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 (2) BauGB angewandt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702A „Osterfeld Ost“ mit Begründung und 10. Berichtigung des Flächennutzungsplans
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