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Vorlage - BV/2014/0012  

Betreff: Beschluss über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 637 "Wirringer Berg West" in den Gemarkungen Müllingen und Wirringen der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
03.06.2014 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
12.06.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
637Veränderungssperre-Verlängerung2_30-07-2014

Beschlussvorschlag:

Auf Grund der §§ 14, 16, 17 Absatz 1 Satz 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.06.2013 in Verbindung mit § 84 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) sowie §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungs-gesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18.07.2012 beschließt der Rat der Stadt Sehnde die in der Anlage beigefügte Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zur Sicherung der Planung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 637 „Wirringer Berg West“ in den Gemarkungen Müllingen und Wirringen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Zur Sicherung der Planung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 637 „Wirringer Berg West“ (vgl. Drucksache Nr. 0109/2012/09) ist es erforderlich die erlassene Veränderungssperre zu verlängern. Die Verlängerung wird als Satzung beschlossen.

 

Begründung:

Ein Antrag gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz zur Aufstellung einer Windenergieanlage (WEA) westlich der im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten „Flächen für Windkraftanlagen“ in der Gemarkung Müllingen wurde nach Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 637 „Wirringer Berg West“ zurückgestellt, um die Planung zu sichern. Ziel und Zweck dieser Planung war zu prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang weitere Windenergieanlagen verträglich sind. Aufgrund der frühzeitigen Beteiligung und der Abstimmung, u. a. mit der Region Hannover und den Betreiber der vorhandenen Windenergieanlagen (WEA), hatten sich die Planungsziele weiter konkretisiert. Um den Standort langfristig effektiver nutzen zu können, soll nun im Bereich des Wirringer Berges ein „Repowering“ von Windenergieanlagen (WEA) erfolgen. Hierzu wird der bestehende Bebauungsplan Nr. 635 „Wirringer Berg“ durch den Bebauungsplan Nr. 637 „Wirringer Berg West“ überplant. Zur Sicherung der Planung hat der Rat der Stadt Sehnde hat am 19.07.2012 die Satzung über den Erlass einer  Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 637 „Wirringer Berg West“ in den Gemarkungen Müllingen und Wirringen beschlossen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 09. August 2012 ist diese Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre in Kraft getreten. Die Zeit der Veränderungssperre beginnt mit dem Antrag auf Zurückstellung des Bauvorhabens. Der Antrag ist am 23.08.2011 bei der Region Hannover eingegangen.

In seiner Sitzung am 26.06.2013 hat der Rat der Stadt Sehnde die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 01.08.2013 ist die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr in Kraft getreten.

 

Bisher wurde mit den Betreiber der vorhandenen Windenergieanlagen (WEA) ein Konzept zum Repowering abgestimmt. Aus diesem Konzept ist ein Vorentwurf erarbeitet worden, mit dem die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden.

 

Von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist auch das Regionale Raumordnungsprogramm 2005 (RROP 2005) der Region Hannover hinsichtlich der Vorrangstandorte für Windenergie betroffen. Hiernach werden klar vorgegebene Anforderungen an den Abwägungsprozess und dessen Dokumentation gestellt. Dabei ist u. a. zwischen harten und weichen Tabuzonen für die Windkraftnutzung zu unterscheiden. Zudem müssen die konkurrieren Nutzungen in Beziehung zur Windkraft gesetzt werden. Dies muss den Entscheidungsträgern auch bewusst sein, nur dann kann der Abwägungsvorgang mangelfrei abgeschlossen werden.

Bei der Aufstellung des bestehenden RROP wurde dies nicht beachtet. Deshalb ist die hierin formulierte Ausschlusswirkung unwirksam. Auch die auf dieser Basis eingeleiteten Änderungsverfahren leiden an diesem Mangel und sollen nicht weitergeführt werden sondern im Rahmen der Neuaufstellung im RROP 2015 dargestellt werden.

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Sehnde ist von diesem Urteil bedingt betroffen, da der Flächennutzungsplan vor der Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) 2004 wirksam wurde und damit die Heilung des Abwägungsdefizits gegeben sein sollte.

Für neue Planungen sind die vorgegebenen Anforderungen an den Abwägungsprozess zu berücksichtigen. Daher ist ein Konzept zur Windenergienutzung für das gesamte Stadtgebiet zu erarbeiten.

 

Auf der Grundlage dieses Konzeptes soll das Verfahren zur Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans weitergeführt werden. Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans sind eingegangene Anregungen auszuwerten und ein Entwurf auszuarbeiten. Hierzu ist die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr zu verlängern.

 

 

Rechtliche Auswirkungen:

Um die Planungsziele weiter zu sichern, ist die erlassene Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 637 „Wirringer Berg West“ zu verlängern. Nach Baugesetzbuch kann die Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn besondere Umstände es erfordern. Hierzu ist eine Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zur Sicherung der Planung zu beschließen.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zur Sicherung der Planung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 637 „Wirringer Berg West“ in den Gemarkungen Müllingen und Wirringen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 637Veränderungssperre-Verlängerung2_30-07-2014 (184 KB)