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Vorlage - BV/2014/0013
Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt, ein Standortkonzept Windenergie als Grundlage einer Änderung des Flächennutzungsplanes zur Steuerung von Windenergieanlagen zu erarbeiten
Sachverhalt:
Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist das Regionale Raumordnungsprogramm 2005 (RROP 2005) der Region Hannover hinsichtlich der Vorrangstandorte für Windenergie betroffen. Nach dem Urteil werden klar vorgegebene Anforderungen an den Abwägungsprozess und dessen Dokumentation gestellt. Dabei ist u. a. zwischen harten und weichen Tabuzonen für die Windkraftnutzung zu unterscheiden. Zudem müssen die konkurrieren Nutzungen in Beziehung zur Windkraft gesetzt werden. Dies muss den Entscheidungsträgern auch bewusst sein, nur dann kann der Abwägungsvorgang Bei der Aufstellung des bestehenden RROP wurde dies nicht beachtet. Deshalb ist die hierin formulierte Ausschlusswirkung unwirksam. Auch die auf dieser Basis eingeleiteten Änderungsverfahren leiden an diesem Mangel und sollen nicht weitergeführt werden sondern in die Neuaufstellung des RROP 2015 einfließen. Davon ist u. a. auch die Planung zum Testfeld zur Windkraftnutzung im östlichen Stadtgebiet betroffen. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Sehnde ist von diesem Urteil bedingt betroffen, da der Flächennutzungsplan vor der Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) 2004 wirksam wurde und damit die Heilung des Abwägungsdefizits gegeben sein sollte. Für neue Planungen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Sehnde sind allerdings die vorgegebenen Anforderungen an den Abwägungsprozess zu berücksichtigen, um nicht die bisherigen Regelungen des FNP in Frage zu stellen und angreifbar zu machen. Dafür ist ein Konzept zur Windenergienutzung für das gesamte Stadtgebiet zu erarbeiten, um Rechtssicherheit zu erlangen. Da insbesondere für den Windkraftstandort „Wirringer Berg West“ die Bauleitplanung weitergeführt werden muss, um für diesen Bereich die gewollte Steuerung zu erreichen, soll das Standortkonzept als Grundlage für die weitere Planung erarbeitet werden (siehe auch Drucksache: BV/2014/0012). Dies erfolgt im Vorgriff auf die künftigen Aussagen im RROP in Abstimmung mit der Regionalplanung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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