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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2014/0059
Beschlussvorschlag:
a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt, dass die Vertreterin bzw. der Vertreter der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Infrastruktur Sehnde GmbH gemäß § 138 Abs. 5 NKomVG beauftragt wird, der Darlehensaufnahme bis zu einer Höhe von 550.000,00 € zur energetischen Sanierung und zum Umbau des Dachgeschosses des ehemaligen Rathauses in Ilten zuzustimmen.
Sachverhalt:
Gemäß § 138 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) dürfen die Vertreterinnen und Vertreter der Kommune in der Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft, an der die Kommune mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist, der Aufnahme von Darlehen und Kassenkrediten nur mit Genehmigung der Vertretung zustimmen.
Dies bedeutet für die Stadt Sehnde, dass für die nach dem Wirtschaftsplan der Infrastruktur Sehnde GmbH erforderlichen Kreditaufnahmen erst nach Beauftragung der/des Vertreterin bzw. Vertreters in der Gesellschafterversammlung aufgenommen werden dürfen, da nach § 16 Abs. 1 g des Gesellschaftervertrages die Gesellschafterversammlung für die Aufnahme von Darlehen zuständig ist.
Der Aufsichtsrat der Infrastruktur hat beschlossen, dass das ehemalige Rathaus in Ilten energetisch saniert und das Dachgeschoss mit den Wohnungen umgebaut werden soll. Die Baumaßnahmen sollen im Jahr 2014 beginnen und in 2015 abgeschlossen werden. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen ist die Aufnahme von Darlehen bis zu einem Betrag in Höhe von 550.000,00 € erforderlich. Von daher wird vorgeschlagen, der Vertreterin bzw. den Vertreter der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Infrastruktur zu beauftragen, der Darlehensaufnahme für die beschriebene Umbaumaßnahmen zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Keine -
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