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Vorlage - 2014/0061  

Betreff: Behandlung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Sehnde"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Eigenbetrieb Stadtentwässerung   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Vorberatung
30.09.2014 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
09.10.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
StEW Prüfungsbericht 2013

Beschlussvorschlag:

a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, die               Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung Sehnde“ für das Jahr 2013 wird wie folgt festgestellt:

 

  Ergebnisrechnung

 

  Ordentliche Erträge       5.188.740,32 €

  Ordentliche Aufwendungen      5.188.777,68 €

 

   Ordentliches Ergebnis           -    37,36 €

               

 

  Außerordentliche Erträge               383,00 €

  Außerordentliche Aufwendungen                  0,00 €

 

   Außerordentliches Ergebnis              383,00 €

          

 

  Jahresergebnis 2013                345,64 €

 

 

 

  Bilanz

 

  Aktiva        20.838.847,96 €

  Passiva       20.838.847,96 €

 

 

 

  1. Der dieser Beschlussvorlage beigefügte Lagebericht der Stadtentwässerung Sehnde wird für das Jahr 2013 festgestellt.

 

  1. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung Sehnde“ wird für das Wirtschaftsjahr 2013 die Entlastung erteilt.

 

  1. Der Jahresüberschuss der „Stadtentwässerung Sehnde“ aus dem Wirtschaftsjahr 2013 in Höhe von 345,64 € wird auf neue Rechnung übertragen.

 

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat den Jahresabschluss und den Lagebericht des Eigenbetriebes festzustellen, die Entlastung der Betriebsleitung zu erteilen und über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden.

 

Entsprechend des Beschlusses des Rates vom 23.3.2006 zur Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) bei der Stadt Sehnde richtet sich auch die Wirtschaftsführung der kommunalen Unternehmen nach § 136 NKomVG nach den Bestimmungen des § 140 NKomVG.

 

Von daher ist die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung nicht mehr wie bisher nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB), sondern nach den spezifischen Vorschriften des Landes Niedersachsen zum Neuen Kommunalen Rechnungswesen umzustellen.

 

Die von der Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH  - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – geprüfte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht sind als Bestandteil des Prüfungsberichtes dieser Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2013 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Das Prüfungsergebnis ist mit dem Rechnungsprüfungsamt erörtert worden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine weiteren eigenen Feststellungen getroffen.

 

Der Jahresgewinn 2013 beträgt gemäß dem Bericht über die Abschlussprüfung 345,64 €. Dieser Gewinn weicht damit erheblich von dem geplanten Überschuss von 100.200,00 € ab, was auf folgende Gründe zurückzuführen ist: Zum Einen musste auf die Vorgabe der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine ungeplante Zuführung an die Gebührenrückstellung in Höhe von 93.377,34 € erfolgen. Ohne dieser Rückstellung hätte der Gewinn 93.722,98 € betragen. Die weitere Differenz zum Planansatz ist auf das Betreiberentgelt zurückzuführen, das sich auf Grund der höheren Abschreibungen und Zinsen und der gestiegenen Stromkosten erhöht hat.

 

Insgesamt haben sich auch die Umsatzerlöse gegenüber der Planung 2013 leicht verringert, was dem etwas gesunkenen Frischwasserverbrauch entspricht und das Betreiberentgelt ist, wie beschreiben, geringfügig gestiegen. Der jetzt ausgewiesene Jahresüberschuss 2013 beträgt somit nunmehr 345,64 €. Darin sind außerordentliche Erträge in Höhe von 383,00 € enthalten, so dass das ordentliche Ergebnis einen Jahresfehlbetrag von 27,36 € ausweist.

 

 

Es wird vorgeschlagen, das Jahresergebnis 2013 von 345,64 € als Bilanzgewinn gemäß § 12 Abs. 1 EigBetrVO auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

Es wird weiterhin vorgeschlagen, die Abführung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung  gem. § 12 Abs. 4 EigBetrVO in Höhe von 7.805,90 € in den Folgejahren nachzuholen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Prüfungsbericht 2013

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich StEW Prüfungsbericht 2013 (3842 KB)