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Vorlage - 2014/0062  

Betreff: Eigenberieb Stadtentwässerung Sehnde;
hier: Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015, Finanzplan und Investitionsplan für den Zeitraum bis 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Eigenbetrieb Stadtentwässerung   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Vorberatung
30.09.2014 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
09.10.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
StEW Wirtschaftsplan 2015

Beschlussvorschlag:

a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, die

    Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

1. Der Rat beschließt gemäß § 13 der Eigenbetriebsverordnung den

    Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenplan) des Eigenbetriebes

    „Stadtentwässerung Sehnde“ für das Wirtschaftsjahr 2015 in der dieser

    Beschlussvorlage beigefügten Fassung.

 

2. Dem von der Stadtwerke Sehnde GmbH aufgestellten Investitionsplan 2015 für

    den Bereich Abwasser in Höhe von 2.970.700,-- € wird zugestimmt.

 

 

 


Sachverhalt:

Der von der Stadtwerke Sehnde GmbH in Abstimmung mit der Betriebsleitung aufgestellte Wirtschaftsplan 2015 für den Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Sehnde“ mit dem Finanzplan für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 ist dieser Drucksache als Anlage beigefügt. Des Weiteren ist der Investitionsplan 2015 der Stadtwerke Sehnde GmbH für den Bereich Abwasser und die mittelfristige Investitionsplanung für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 beigefügt. Der Investitionsplan ist gemäß § 5 Ziffer 2 des Entsorgungsvertrages zwischen der Stadt und der Stadtwerke Sehnde GmbH in Abstimmung mit der Stadtentwässerung aufgestellt und bedarf der Zustimmung des Rates.

 

Auf Grund des leicht rückgängigen Frischwasserverbrauchs und den damit verbundenen

Umsatzerlösen aus den Abwassermengen wurde der Verbrauch bei den Schmutzwassermengen mit 996.000 cbm geplant. Dagegen konnten die zu veranlagenden versiegelten Flächen der Niederschlagswasserbeseitigung mit 1.877.000 qm um 67.000 qm im Vorjahresvergleich höher veranschlagt werden.

 

 

 

 

 

 

Bei den Erlösen aus der Schmutzwassergebühr kann auf Grund der Gebührenerhöhung

aus dem Jahr 2010 von einer weiteren Gebührenanpassung in 2015 abgesehen werden.

Nach den derzeit vorliegenden Zahlen wäre jedoch ab dem Jahr 2018 mit einer Gebührenanpassung auf dann 4,00 €/cbm zu rechnen.

 

Die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung können nach der Gebührensenkung in 2014 von 0,33 €/qm auf 0,25 €/qm  für 2015 ebenfalls in der jetzigen Höhe beibehalten werden. Aber auch hier sieht die mittelfristige Finanzplanung ab dem Jahr 2018 eine erneute Anpassung auf dann 0,31 €/qm vor.

 

Die entsprechende Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung wird mit einer gesonderten Drucksache zu einem späteren Zeitpunkt zur Beratung vorgelegt.

 

Der Erfolgsplan 2015 schließt mit einem Fehlbetrag von 105.400,-- € ab, der durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 113.800 € gedeckt wird und damit unter Berücksichtigung der Ergebnisabführung von 7.800,00 € ein Jahresergebnis von 600,00 € ausweist.

 

Nach dem mittelfristigen Erfolgsplan sind die Überschüsse im Jahr 2016 abgebaut, so dass nach heutigem Stand ab 2018 die beschriebenen Gebührenerhöhungen notwendig werden.

 

Die größte Ausgabeposition im Erfolgsplan ist das Betreiberentgelt nach dem genannten

Entsorgungsvertrag. Das Betreiberentgelt für das Wirtschaftsjahr 2015 erhöht sich gegenüber

der Planung 2014 nur geringfügig um 8.600,00 € auf nun 3.162.200,00 €. Diese Erhöhung ist

auf die gestiegene Abschreibung auf das Anlagevermögen sowie die Mehraufwendungen für die die höheren Stromkosten zurückzuführen. Einsparungen sind bei den Zinsaufwendungen durch günstigere Konditionen auf Grund von Zinsanpassungen zu verzeichnen. Die Ermittlung des Betreiberentgeltes ist auf Seite 8 der Anlage zu dieser Drucksache im Einzelnen aufgeführt.

 

Die weiteren Positionen des Erfolgsplans 2015 sind entsprechend angepasst und fortgeschrieben und auf Seite 7 der Anlage erläutert.

 

Im Vermögensplan sind bei den verfügbaren Mitteln die Abschreibungen auf das bei der

Stadtentwässerung verbliebene Anlagevermögen, die Kostenerstattungen für

Grundstücksanschlusskanäle und die Abwasserbeiträge enthalten. Die benötigten Mittel

ergeben sich aus der Darlehenstilgung, den Investitionen für Grundstücksanschlusskanäle

und der Auflösung der Baukostenzuschüsse (Abwasserbeiträge und Investitionskostenzuschüsse). Die Differenz zwischen den verfügbaren Mitteln und den benötigten Mitteln in Höhe von 30.500,00 € kann aus der Liquidität der Stadtentwässerung finanziert werden.

 

Der Investitionsplan 2015 der Stadtwerke – Bereich Abwasser – ist, wie bereits erläutert, zwischen der Stadt und der Stadtentwässerung abgestimmt und enthält auch die Maßnahmen, die im Haushaltsplan-Entwurf 2015 der Stadt veranschlagt sein werden. Die Gesamtinvestitionssumme in Höhe von 2.970.700,00 € beinhaltet die notwendigen Kanalbaumaßnahmen, die auf Seite 3 der Anlage im Einzelnen aufgeführt sind.

 

Die einzelnen Ansätze der mittelfristigen Erfolgs- und Vermögensplanung bis zum Jahr 2018

sind auf den Seiten 5 und 6 der Anlage zu dieser Drucksache aufgelistet. Ebenso ist auf Seite

4 die Stellenübersicht beigefügt. Die Anzahl der Beschäftigtenstellen in 2015 hat sich gegenüber 2014 und 2013 mit jeweils 6 Mitarbeitern nicht verändert.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Wirtschaftsplan 2015

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich StEW Wirtschaftsplan 2015 (29 KB)