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Vorlage - 2014/0063
Beschlussvorschlag:a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss fasst folgende Beschlüsse:
Der Vertreter bzw. die Vertreterin der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH wird gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages beauftragt, in der Gesellschafterversammlung den folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
Sachverhalt:
Gemäß § 12 Abs. 2 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH vom 26.8.2002 hat die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss und die Verwendung des Ergebnisses festzustellen und die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführer zu erteilen.
Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Woelke Treuhand Gesellschaft mbH geprüfte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind dieser Beschlussvorlage beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2013 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der dieser Beschlussvorlage beigefügt ist.
Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 17.9.2014 mit dem Jahresabschluss 2013 und dem Prüfungsbericht befasst und folgenden Beschluss gefasst:
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss 2013 festzustellen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 449.486,97 € soll entsprechend dem Vorschlag der Geschäftsleitung zu 70 % an die Stadt Sehnde ausgeschüttet werden. Der verbleibende Restbetrag soll der Gewinnrücklage zugeführt werden.
Nach § 11 Abs. 1 S. 2 des Gesellschaftsvertrages erteilt der Verwaltungsausschuss dem Vertreter bzw. der Vertreterin der Stadt Sehnde die Weisung, über die o.g. Beschlüsse entsprechend abzustimmen.
Für die Gesellschafterversammlung hat der Rat Herrn Konrad Haarstrich als weisungsgebundenen Vertreter bzw. Frau Andrea Gaedecke als weisungsgebundene Vertreterin bestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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