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Vorlage - 2014/0064
Beschlussvorschlag:a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, dem Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat fasst folgenden Beschluss:
Die Vertreterin der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Infrastruktur Sehnde GmbH wird gemäß § 15 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages beauftragt, in der Gesellschafterversammlung den folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
Sachverhalt:
Gemäß § 16 Nr. 1 Buchstaben d), e), f) und i) des Gesellschaftsvertrages der Infrastruktur Sehnde GmbH vom 16.8.2010 unterliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns, den Ausgleich des Bilanzverlustes und die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführerinnen und/oder der Geschäftsführer.
Die von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Eversheim Stubbe Treuberater GmbH geprüfte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind dieser Beschlussvorlage beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2013 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der dieser Beschlussvorlage beigefügt ist.
Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 10.9.2014 mit dem Jahresabschluss 2013 und dem Prüfungsbericht befasst und folgende Beschlüsse gefasst:
Der Aufsichtsrat der Infrastruktur Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss 2013 mit einem Jahresüberschuss von 75.701,40 € festzustellen.
Der Jahresüberschuss soll nach Abzug von 30 %, das sind 22.710,42 €, die zur Verbesserung der Eigenkapitalquote (derzeit 6,5 %) in die Rücklage eingestellt werden, und zu 70 %, das sind 52.990,98 €, an die Gesellschafterin ausgeschüttet werden.
Der Aufsichtsrat der Infrastruktur Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, der Geschäftsleitung für das Abschlussjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
Nach § 15 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages übt der Gesellschafter die ihm in Angelegenheiten der Gesellschafter zustehenden Rechte in der Gesellschafterversammlung durch Beschlussfassung aus.
Für die Gesellschafterversammlung hat der Rat Frau Andrea Gaedecke als Vertreterin bestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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