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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2014/0068
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt den Beschluss zu c) c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, Herrn Jochen Köpfer unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2020 zum Stadtbrandmeister der Stadt Sehnde zu ernennen.
Sachverhalt:Die Amtszeit des derzeitigen Stadtbrandmeisters endet am 31.12.2014.
Die Ortsbrandmeister und die stellvertretende/n Ortsbrandmeister/-in haben am 11.09.2014 den amtierenden Stadtbrandmeister, Herrn Jochen Köpfer aus Ilten, mehrheitlich zur Ernennung vorgeschlagen.
Gemäß § 20 Abs.4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes beschließt der Rat der Stadt Sehnde, nach Anhörung des Regionsbrandmeisters, über die Ernennung.
Der Stadtbrandmeister ist auf die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Die nach § 8 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren im Lande Niedersachsen geforderten Voraussetzungen für die Übertragung bestimmter Funktionen des Stadtbrandmeisters werden von Herrn Köpfer erfüllt.
Seitens des Regionsbrandmeisters bestehen gegen die Ernennung des Herrn Köpfer zum Stadtbrandmeister keine Bedenken.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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