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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2014/0071
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen
c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
1. Der Rat nimmt die Ergebnisse der Betriebsabrechnung 2013 für die Abwasserbeseitigung zur Kenntnis und beschließt die Zwischenkalkulation 2014 sowie die Gebührenbedarfsrechnung 2015.
2. Die zurzeit gültigen Gebührensätze im Bereich der zentralen Abwasserbeseitigung werden beibehalten.
3. Die zurzeit gültigen Gebührensätze im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung werden beibehalten.
Sachverhalt:Das betriebswirtschaftliche Ergebnis der Abwasserbeseitigung des Jahres 2013 ist dieser Beschlussvorlage mit den von der Stadtwerke Sehnde GmbH erstellten Betriebsabrechnungsbögen beigefügt.
Die zentrale Abwasserbeseitigung schließt in der Wirtschaftsrechnung mit einem Überschuss von 89.981,84 € ab, was einem Kostendeckungsgrad von 102 % entspricht. Das Ergebnis setzt sich zusammen aus einem Überschuss von 82.938,87 € bei der Schmutzwasserbeseitigung, einem Fehlbetrag von 10.418,54 € bei der Niederschlagswasserbeseitigung sowie einem Überschuss von 17.461,51 € bei den Nebenkostenstellen.
Nach der als Anlage 2 beigefügten Übersicht ergibt sich bei der Schmutzwasserbeseitigung in 2012 ein Überschuss von 103.856,56 €, bei der Niederschlagswasserbeseitigung ein Überschuss von 113.004,06 €. Auf der Grundlage unveränderter Gebühren entwickelte sich nach dieser Übersicht entsprechend dem Ergebnis der Betriebsabrechnung der Überschuss im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung auf 180.837,19 €. Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung hat sich der vorhandene Überschuss auf 100.737,86 € verringert.
Nach der Zwischenkalkulation 2014 wird im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung ein Überschuss von 85.447,95 € erwartet, im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung wird er voraussichtlich 15.121,20 € betragen. Die Verringerung des Überschusses im Bereich der Niederschlagsentwässerung ist auf die zum 1.1.2014 erfolgte Gebührensenkung von 0,33 € auf 0,25 € zurückzuführen.
Für die Gebührenkalkulation 2015 wird mit einer sich weiter verringernden Schmutzwassermenge von 996.000 cbm und einer unveränderten Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,70 €/cbm kalkuliert. Nach den Ergebnissen der Vorkalkulation würde sich der bestehende Überschuss auf 83.595,51 € verringern.
Die zu veranschlagenden versiegelten Flächen der Niederschlagswasserbeseitigung sind hingegen mit 1.877.000 qm um 67.000 qm höher zu veranschlagen als im Vorjahresvergleich. Allerdings trägt die erhöhte Veranlagungsfläche per Saldo nicht zu höheren Erlösen bei, da die Gebühren, wie bereits erwähnt, in 2014 gesenkt wurden. Voraussichtlich wird also in 2015 ein Fehlbetrag in Höhe von 75.882,26 € erreicht werden.
Die zurzeit gültigen Gebührensätze werden, wie in der Beschlussvorlage Nr. 2014/0062 zum Wirtschaftsplan des Jahres 2015 beschrieben, beibehalten.
Im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung schließt die Wirtschaftsrechnung mit einem Fehlbetrag von 38,98 € ab, was einem Kostendeckungsgrad von 95 % entspricht. Eine Änderung der Gebührensatzung wird nicht vorgeschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Gebührenbedarfsberechnung 2015 2. Übersicht über Fehlbeträge und Überschüsse – zentrale Abwasserbeseitigung 3. Übersicht über Fehlbeträge und Überschüsse – dezentrale Abwasserbeseitigung 4. Betriebsabrechnungsbogen 2013 – dezentrale Abwasserbeseitigung 5. Betriebsabrechnungsbogen 2013 – zentrale Abwasserbeseitigung
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