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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2014/0095
Beschlussvorschlag:a)Der Ortsrat Ilten empfiehlt den Beschluss zu d) b)Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d) c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d) d)Der Rat beschließt: Die Teilfläche der gewidmeten Straße „Kirchstraße“ , Flurstück 225/03 der Flur 1, Gemarkung Ilten , zur Größe von ca. 130m² wird , wie in der Vorlage dargestellt, gemäß § 8 NStrG in der z.Zt. gültigen Fassung, als öffentliche Fläche der Gemeindestraße eingezogen, weil diese Teilfläche für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist.
Sachverhalt:Zur Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten und als Voraussetzung zur Anpassung des Bebauungsplanes ist beabsichtigt, das in der Anlage beschriebene Teilstück der Straße „Kirchstraße „ in Sehnde –Ilten, Flurstück 225/03 der Flur 1, Gemarkung Ilten einzuziehen. Der benachbarte Eigentümer hat den Antrag gestellt , dieses Teilstück zu erwerben. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen eine Veräußerung der beanspruchten Fläche.
Die Absicht der Einziehung wurde gem. § 8 Abs. 2 NStrG 3 Monate vorher bekanntgemacht. Einwendungen wurden bisher nicht vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:ALK - Auszug
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