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Vorlage - 2015/0122
Beschlussvorschlag:Sachverhalt:Das Ehrenbeamtenverhältnis von Karsten Herbing als stellvertretender Ortsbrandmeister endet am 31.05.2015 durch Zeitablauf. Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Wehmingen hat am 10. Januar 2015 Herrn Herbing erneut zur Ernennung zum stellv. Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Gemäß § 20 Abs. 4 Satz 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung. Der Ortsbrandmeister ist auf die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Die nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung - FwVo -) geforderten Voraussetzungen für die Übertragung der Funktion werden von Herrn Herbing erfüllt. Seitens des Regionsbrandmeisters bestehen gegen die erneute Ernennung keine Bedenken.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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