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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2015/0123
Beschlussvorschlag:a) Der Fachbereichsausschuss Bürgerservice empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen. b) 1. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen. 2. Der Verwaltungsausschuss legt den Wahltermin auf den 10.08.2015 fest. c) Der Rat beschließt die Änderung der Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Sehnde gemäß der Anlage 1.
Sachverhalt:Im Jahr 2010 ist in der Stadt Sehnde erstmalig ein Seniorenbeirat gewählt worden. Laut der mit der Drucksache 0492/2010/08- Nachtrag:1 vom Rat beschlossenen Wahlordnung, wird der Seniorenbeirat für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt. Demnach erfolgt im Jahr 2015 die Neuwahl. Im Rückblick auf die vergangenen fünf Jahre hat der aktuelle Seniorenbeirat angeregt, eine Regelung, die in der Satzung getroffen ist, zu verändern.
Dies betrifft die Anzahl der gewählten Mitglieder des Seniorenbeirates, die bisher auf fünf festgesetzt ist. In Abstimmung mit dem Seniorenbeirat wird vorgeschlagen, die Anzahl der Seniorenbeiratsmitglieder auf 7 zu erhöhen. Auf Grund der Aufgabenvielfalt ist es mit nur 5 Mitgliedern nur schwer möglich, der Aufgabe in vollem Umfang gerecht zu werden. Um die Aufgabe dennoch leisten zu können, haben sich die Mitglieder des aktuellen Seniorenbeirates bereits Unterstützung durch 2-3 MitarbeiterInnen für einzelne Projekte geholt, die aber nicht formal, mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten, gewählt sind. Um künftig eine eindeutige zeitliche Regelung zu haben, wird vorgeschlagen, den Beginn der Wahlperiode jeweils auf den 01. September des Wahljahres festzusetzen und die Wahlordnung diesbezüglich unter §1 (2) zu ergänzen. Die Wahlordnung sieht unter §1 (2) vor, dass der Verwaltungsausschuss der Stadt Sehnde den Wahltermin spätestens fünf Monate vorher festsetzt und die Wahl innerhalb der letzten 2 Monate der laufende Wahlperiode stattfindet. Der Wahltermin wird auf den 10.08.2015 festgelegt. Daraus ergibt sich folgender zeitlicher Ablauf:
Schlussendlich muss Aufgrund geänderter gesetzlicher Grundlagen die Präambel verändert werden und lautet nun: Auf Grund der §§ 10 und 11 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2013 (Nds. GVBl. S. 307) beschließt der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 19.02.2014 folgende Satzung. Die Änderungen der Satzung sind in der Anlage grau hinterlegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Satzung
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