Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2015/0123  

Betreff: Neuwahl des Seniorenbeirates.
Hier: Änderung der Satzung (Wahlordnung) und Festsetzung des Wahltermins
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stab Gleichstellungsbeauftragte   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Bürgerservice Vorberatung
05.02.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Bürgerservice ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
19.02.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Wahlordnung mit Änderungen Stand jan2015

Beschlussvorschlag:

 a)   Der Fachbereichsausschuss Bürgerservice empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

 b)    1. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.                 

        2. Der Verwaltungsausschuss legt den Wahltermin auf den 10.08.2015 fest.

 c)    Der Rat beschließt die Änderung der Satzung über die Einrichtung des

       Seniorenbeirates der Stadt Sehnde gemäß der Anlage 1. 

 


Sachverhalt:

Im Jahr 2010 ist in der Stadt Sehnde erstmalig ein Seniorenbeirat gewählt worden. Laut der mit der Drucksache 0492/2010/08- Nachtrag:1 vom Rat beschlossenen Wahlordnung, wird der Seniorenbeirat für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt. Demnach erfolgt im Jahr 2015 die Neuwahl. Im Rückblick auf die vergangenen fünf Jahre hat der aktuelle Seniorenbeirat angeregt, eine Regelung, die in der Satzung getroffen ist, zu verändern.

 

Dies betrifft die Anzahl der gewählten Mitglieder des Seniorenbeirates, die bisher auf fünf festgesetzt ist. In Abstimmung mit dem Seniorenbeirat wird vorgeschlagen, die Anzahl der Seniorenbeiratsmitglieder auf 7 zu erhöhen. Auf Grund der Aufgabenvielfalt ist es mit nur 5 Mitgliedern nur schwer möglich, der Aufgabe in vollem Umfang gerecht zu werden. Um die Aufgabe dennoch leisten zu können, haben sich die Mitglieder des aktuellen Seniorenbeirates bereits Unterstützung durch 2-3 MitarbeiterInnen für einzelne Projekte geholt, die aber nicht formal, mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten, gewählt sind.

Um künftig eine eindeutige zeitliche Regelung zu haben, wird vorgeschlagen, den Beginn der Wahlperiode jeweils auf den 01. September des Wahljahres festzusetzen und die Wahlordnung diesbezüglich unter §1 (2) zu ergänzen.

Die Wahlordnung sieht unter §1 (2) vor, dass der Verwaltungsausschuss der Stadt Sehnde den Wahltermin spätestens fünf Monate vorher festsetzt und die Wahl innerhalb der letzten 2 Monate der laufende Wahlperiode stattfindet. Der Wahltermin wird auf den 10.08.2015 festgelegt. Daraus ergibt sich folgender zeitlicher Ablauf:

  • Ab Mai 2015: Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für die Kandidatur zum Seniorenbeirat
  • Bis 22.06.2015: Frist zur Einreichung der Kandidatur (50 Tage vor Wahltag)
  • Prüfung der Zulassung der Wahlvorschläge und Erstellung der Wahlunterlagen
  • Bis 20.07.2015: Versenden der Wahlunterlagen (21 Tage vor Wahltag)
  • Ende Juli: Veranstaltung zur Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten
  • 21.07. bis  03.08.2015 Auslage des Wählerverzeichnisses. (20. bis zum 7. Tag vor der Wahl, gemäß §3 der Wahlordnung)
  • 10.08. Wahltermin, Abgabe der Stimmen gemäß §7 der Wahlordnung, Stimmabgabe vom  20.07. bis 10.08.2015 möglich
  • 11.08.2015: Auszählung der Wahl
  • 13.-20.08.2015: Frist zur Annahme der Wahl
  • 01.09.2015: Offizieller Beginn der neuen Wahlperiode
  • 15.09.2015: Konstituierende Sitzung

 

Schlussendlich muss Aufgrund geänderter gesetzlicher Grundlagen die Präambel verändert werden und lautet nun: Auf Grund der §§ 10 und 11 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2013 (Nds. GVBl. S. 307) beschließt der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 19.02.2014 folgende Satzung.

Die Änderungen der Satzung sind in der Anlage grau hinterlegt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Satzung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Wahlordnung mit Änderungen Stand jan2015 (73 KB)