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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2015/0181
Beschlussvorschlag:
a) Der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 36. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Ortslage Bilm der Stadt Sehnde beschlossen. Die Bereiche in der Ortslage Bilm, die mit der 36. Änderung eine neue Darstellung erhalten, sind dem anliegenden Auszug des Flächennutzungsplans zu entnehmen. Der räumliche Geltungsbereich der 36. Änderung des Flächennutzungsplans wird in weiteren Verfahren konkretisiert.
Sachverhalt:Zur Einleitung des Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Ortslage Bilm der Stadt Sehnde ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Zuletzt hat sich der Ortsrat Bilm mit der Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortslage Bilm im Rahmen der Überarbeitung und Fortschreibung des Flächennutzungsplans in seiner Sitzung am 21.06.2011 befasst. Der Ortsrat Bilm hat sich für die Ausweisung einer Baufläche am nordöstlichen Ortsrand ausgesprochen.
Mit der 36. Änderung des Flächennutzungsplans sollen künftig für den Bereich eine Wohnbaufläche und eine Grünfläche für die Ortsrandbegrünung dargestellt werden. Im wirksamen Flächennutzungsplan wird für den Bereich „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Nach den Vorgaben der Raumordnung (Basiszuschlag) darf die Siedlungsfläche von Bilm um rd. 15.000 m² im Rahmen des RROP 2005 erweitert werden. Von den rd. 15.000 m² sind bereits rd. 2.500 m² realisiert worden (Laheweg Süd). Damit beträgt das Siedlungsflächenweitungspotenzial noch rd. 12.500 m². Im wirksamen Flächennutzungsplan ist noch ein Siedlungsflächenweitungspotenzial von rd. 11.000 m² als Baufläche dargestellt. Um im Nordosten eine neue Baufläche im Flächennutzungsplan darzustellen, sind potentielle Siedlungsweitungsflächen als Bauflächen herauszunehmen, damit die Vorgaben der Raumordnung eingehalten werden können. Im Rahmen der Beratungen zur Überarbeitung und Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die Ortslage Bilm ist die Herausnahme von Baufläche in etwa entsprechender Größe vorgeschlagen worden.
Zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zur 36. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Vor den Bilmer Mühlen“ zu fassen. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus dem in der Anlage dargestellten Bereichen.
Rechtliche Auswirkungen: Die Änderung des Flächennutzungsplans schafft die Voraussetzung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 916 „Vor den Bilmer Mühlen“ und damit zur Erweiterung und Abrundung des Siedlungsbereiches von Bilm an dieser Stelle.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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