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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2015/0182
Beschlussvorschlag:Der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 916 „Vor den Bilmer Mühlen“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem Kartenausschnitt in der Anlage zu ersehen.
Sachverhalt:Zur Einleitung des Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 916 „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm der Stadt Sehnde ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Zurzeit kann die Nachfrage nach Bauplätzen in Bilm nicht befriedigt werden, da keine Bauplätze mehr zur Verfügung stehen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 916 „Vor den Bilmer Mühlen“ sollen die Voraussetzungen für neue Bauplätze in Bilm geschaffen werden. Gleichzeitig soll mit der Baufläche zur Arrondierung des Siedlungsbereichs der Ortsrand in diesen Bereich von Bilm neu gestaltet werden und eine Eingrünung erfolgen.
Zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Rechtliche Auswirkungen: Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Siedlungserweiterung zu schaffen, sind der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans geändert.
Finanzielle Auswirkungen: Im Haushalt stehen hierfür unter der Haushaltsstelle „INV13.507 Baugebiet Bilm“ ausreichend Mittel zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus der Liegenschaftskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 916 „Vor den Bilmer Mühlen“.
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