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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2015/0185
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 209 „Schäferei“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
Sachverhalt:Im Bebauungsplan Nr. 209 „Schäferei sind eine große Grünfläche im Süden und straßenbegleitende Grünflächen festgesetzt. Für einen Großteil der Grünfläche im Süden ist ein P für private Grünfläche in der Planzeichnung festgesetzt. Für alle anderen Grünflächen fehlt in der Planzeichnung die Festsetzung als private oder öffentliche Grünfläche. In der Begründung zum Bebauungsplan werden die Spielplatzfläche und die südlich angrenzende Fläche als öffentliche Grünfläche beschrieben. Die Grünflächen in der Gutsstraße, nördlich vom Sonnenbergweg, werden als straßenbegleitende Grünflächen beschrieben. Eine Festlegung als öffentliche oder private Grünfläche fehlt. Teilweise werden die Grünflächen auf der Westseite der Gutsstraße privat gepflegt oder genutzt. Ein schmaler Streifen von ca. 1,50 - 2,00 m zu den Grundstücken mit Wohngebäuden hin gehört dem Erschließungsträger. Der andere Teil dieser Grünflächen ist im Eigentum der Stadt Sehnde. Um hier Klarheit zu schaffen, sollen diese Grünflächen mit der 3. Änderung als private und/oder öffentliche Grünflächen festgesetzt werden. Bei der Festsetzung als private Grünflächen besteht die Möglichkeit diese Grünflächen bzw. Teile der Grünflächen zu veräußern.
Der Änderungsbereich ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Für den Teil ab etwa Mitte des Hauses „Gutsstraße 22“ bis Mitte des Hauses „Sonnenbergweg 1“ wird zusätzlich für die Grünfläche ein geschützter Landschaftsbestandteil dargestellt. Beim geschützten Landschaftsbestandteil handelt es sich um eine Baumreihe aus Eschen. Nördlich des geschützten Landschaftsbestandteils ist eine Baumreihe aus Rotdorn. Es ist beabsichtigt beide Baumreihen mit der 3. Änderung des Bebauungsplans über eine textliche Festsetzung zu sichern.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Bebauungsplan Nr. 209 „Schäferei“ (Planzeichnung) mit Geltungsbereich der 3. Änderung
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