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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2015/0189
Beschlussvorschlag:Der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
1. Aufstellungsbeschluss: Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 912 „Am Wischhof“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich entspricht dem Geltungsbereich des Ursprungsplanes und ist aus dem Kartenausschnitt in der Anlage zu ersehen.
Sachverhalt:Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 912 „Am Wischhof“ sind Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Fläche nicht zulässig. Im Baugebiet sind zahlreiche Nebenanlagen (Gartenhäuser und Geräteschuppen) außerhalb der überbaubaren Fläche errichtet worden. Bisher wurden die Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Fläche in Vorgriff auf die Änderung des Bebauungsplans geduldet. Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die Nebenanlagen mit einem Abstand zur Verkehrsfläche außerhalb der überbaubaren Fläche zugelassen werden. In der Maßnahmenfläche und der Anpflanzungsfläche mit Erhaltungsgebot sollen weiterhin keine Nebenanlagen zugelassen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus Bebauungsplan Nr. 912 „Am Wischhof“ mit Örtlichen Bauvorschriften
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