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Vorlage - 2015/0192  

Betreff: Ergänzung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungsverordnung
hier: Beschluss der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsverordnung)
Beratung des Straßenverzeichnisses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Rethmar Vorberatung
18.05.2015 
Sitzung des Ortsrates Rethmar ungeändert beschlossen   
Ortsrat Ilten Vorberatung
20.04.2015 
Sitzung des Ortsrates Ilten (offen)   
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
11.05.2015 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar (offen)   
Ortsrat Bolzum Vorberatung
20.05.2015 
Sitzung des Ortsrates Bolzum (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
KleewieseILten
KälberangerIlten
Teichfeld
Vor dem Dorf
HaimarerStr.Teilstück

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Ilten  empfiehlt der Beschluss zu e)

b) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt den Beschluss zu e)

c) Der Ortsrat Bolzum empfiehlt den Beschluss zu e)

d) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt den Beschluss zu e)

e) Die betroffenen Ortsräte empfehlen die Ergänzung des Straßenverzeichnisses zum

            Erlaß der Änderungsverordnung zur Straßenreinigungsverordnung im vorgelegten  

            Umfang

 

 


Sachverhalt:

Die Verwaltung legt den Ortsräten die im Folgenden genannten Ergänzungen zur Aufnahme in das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung zur Überprüfung vor.

 

Begründung:

Nach Herstellung von  Verkehrsflächen in Baugebieten in den Ortsteilen Ilten, Bolzum und Rethmar und zur Konkretisierung eines Reinigungsbereiches im OT Dolgen sind diese Straßen / Ergänzungen in  das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung aufzunehmen.

 

Im Einzelnen sind folgende Straßen davon betroffen:

 

Ilten,  Baugebiet “Kleewiese“     :                   Schmiedewiese

                                                                       Habenharst

 

Ilten, Baugebiet „ Kälberanger“  :                   Zum Flakenbruch (ohne nördl.Stichweg)

                                                                        An Kötters Pfuhl (ohne nördl.Stichweg)

                                                                        An der Masch    (ohne nördl. Stichweg)

                                                                        Sülterkamp

                                                                        Eddenwiese

 

 

Bolzum, Baugebiet „ Kleiner Mühlenberg“ :     Teichfeld

 

 

Rethmar, Baugebiet „Bergfeld“   :                    Vor dem Dorf   (ohne Stichstraßen)        

 

Dolgen, Haimarer Straße             :                   Erhält den Zusatz:

                                                                         („ohne Teilstück zwischen Ost-West-

                                                                          Straße und Kutscherstraße“)

 

Bei den Straßen mit bestimmten Zusätzen ist in den genannten Bereichen die Kehrfähigkeit nicht gegeben.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Pläne/ Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich KleewieseILten (615 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich KälberangerIlten (817 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Teichfeld (459 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Vor dem Dorf (597 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich HaimarerStr.Teilstück (502 KB)