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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2015/0279
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.
c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
Sachverhalt:Aufgrund der Umstellung der Buchhaltung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung von den handelsrechtlichen Vorgaben auf die Grundlagen des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) ist kein Wirtschaftsplan sondern nach der Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung einen Haushaltsplan aufzustellen und zu erlassen.
Der von der Stadtwerke Sehnde GmbH in Abstimmung mit der Betriebsleitung aufgestellte Haushaltsplan 2016 für den Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Sehnde“ mit der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Des Weiteren ist der Investitionsplan 2016 der Stadtwerke Sehnde GmbH für den Bereich Abwasser und die mittelfristige Investitionsplanung für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019 beigefügt. Der Investitionsplan ist gemäß § 5 Ziffer 2 des Entsorgungsvertrages zwischen der Stadt und der Stadtwerke Sehnde GmbH in Abstimmung mit der Stadtentwässerung aufgestellt und bedarf der Zustimmung des Rates.
Aufgrund des leicht gestiegenen Frischwasserverbrauchs und den damit verbundenen Erträge aus den Abwassermengen wurde der Verbrauch bei den Schmutzwassermengen mit 1.000.980 cbm geplant. Auch konnten die zu veranlagenden versiegelten Flächen der Niederschlagswasserbeseitigung mit 1.895.770 qm um 18.770 qm im Vorjahresvergleich höher veranschlagt werden.
Bei den Erträgen aus der Schmutzwassergebühr kann auf Grund der Gebührenerhöhung aus dem Jahr 2010 von einer weiteren Gebührenanpassung in 2016 abgesehen werden. Nach den derzeit vorliegenden Zahlen wäre jedoch ab dem Jahr 2018 mit einer Gebührenanpassung zu rechnen.
Die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung können nach der Gebührensenkung in 2014 von 0,33 €/qm auf 0,25 €/qm für 2016 ebenfalls in der jetzigen Höhe beibehalten werden. Aber auch hier sieht die mittelfristige Finanzplanung ab dem Jahr 2018 eine erneute Anpassung vor.
Die entsprechende Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung wird mit einer gesonderten Drucksache zu einem späteren Zeitpunkt zur Beratung vorgelegt.
Der Ergebnishaushalt 2016 schließt mit einem Fehlbetrag von 124.000,-- € ab. Dieser und die Finanzierung der Eigenkapitalverzinsung wird durch eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 131.800 € gedeckt.
Die größte Ausgabeposition im Ergebnishaushalt ist das Betreiberentgelt nach dem genannten Entsorgungsvertrag. Das Betreiberentgelt für das Wirtschaftsjahr 2016 erhöht sich gegenüber der Planung 2015 um 39.500 € auf nun 3.145.400 €. Diese Erhöhung ist hauptsächlich auf die erhöhte Abschreibung auf das Anlagevermögen und die gestiegenen Aufwendungen des Personals der Stadtwerke – Bereich Abwasser – zurückzuführen. Die Ermittlung des Betreiberentgeltes ist auf Seite 9 der Anlage zu dieser Drucksache im Einzelnen aufgeführt.
Die weiteren Positionen des Ergebnishaushaltes 2016 sind entsprechend angepasst und fortgeschrieben und auf Seite 8 der Anlage erläutert.
Der Abfluss von finanziellen Mittel in Höhe von 145.100 € wird durch die bestehende Liquiden Mittel ausgeglichen.
Der Investitionsplan 2016 der Stadtwerke – Bereich Abwasser – ist, wie bereits erläutert, zwischen der Stadt und der Stadtentwässerung abgestimmt und enthält auch die Maßnahmen, die im Haushaltsplan-Entwurf 2016 der Stadt veranschlagt sein werden. Die Gesamtinvestitionssumme in Höhe von 2.935.000 € beinhaltet die notwendigen Kanalbaumaßnahmen, die auf Seite 6 der Anlage im Einzelnen aufgeführt sind.
Auf Seite 5 ist die Stellenübersicht beigefügt. Die Anzahl der Beschäftigtenstellen in 2016 hat sich gegenüber 2015 und 2014 mit jeweils 6 Mitarbeitern nicht verändert.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Haushaltsplan 2016 der Stadtentwässerung
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