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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2015/0284
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienst und Ordnung empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.
b. Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt, den Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung ab dem Haushaltsjahr 2015 auf 2 % festzulegen.
Sachverhalt:Zu den Kosten der öffentlichen Einrichtungen gehört gem. § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) eine angemessene Verzinsung des aufgewendeten Kapitals. Durch die Berechnung und Anwendung des sog. kalkulatorischen Zinssatzes wird dieser rechtlichen Vorgabe Rechnung getragen.
Kalkulatorische Zinsen sind der Gegenwert dafür, dass von der Allgemeinheit aufgebrachtes betriebsnotwendiges Kapital den öffentlichen Einrichtungen zur Nutzung überlassen ist, denn der Verbrauch der anderweitigen Nutzungsmöglichkeit des Kapitals (beispielsweise Anlage auf dem Kapitalmarkt) stellt betriebswirtschaftlich gesehen einen Werteverzehr zur Leistungserstellung dar. Der kalkulatorische Zinssatz wurde letztmalig 2006 angepasst. In der Zwischenzeit hat sich bekanntermaßen die Kapitalmarktlage gravierend geändert. Aus diesem Grunde war eine Neuberechnung dieses Zinssatzes dringend notwendig. Die zur Durchführung des Betriebszwecks der kostenrechnenden Einrichtungen eingesetzten Vermögensgegenstände verursachen Kosten (kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen), die durch allgemeine Haushaltsmittel abzudecken sind. Das dadurch gebundene Kapital soll durch kalkulatorische Zinsen verzinst werden. Dahinter steht der Gedanke, eine Verzinsung des Kapitals als Kostengröße in die Kalkulation der Preise mit aufzunehmen. Der einschlägige Kommentar zum NKAG empfiehlt die als Anlage 1 beigefügte Vorgehensweise, um die Quote zu ermitteln, zu der die Investitionsausgaben eigen- bzw. fremdfinanziert sind. Darauf ist jeweils der Eigen- und Fremdkapitalkostensatz zu ermitteln. Bei der Ermittlung ist der Zeitraum der vergangenen fünf Haushaltsjahre zu betrachten. Der Eigenkapitalkostensatz ergibt sich aus dem Mittelwert der marktüblichen Habenzinssätze für mittelfristige risikofreie Geldanlagen. Bei der Ermittlung des Fremdkapitalkostensatzes wird der Mittelwert der Effektivzinssätze für Kommunalkredite zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich, entsprechend den Vorgaben des Kommentars, der angemessene kalkulatorische Mischzinssatz. In der Anlage 2 ist die Berechnung dargestellt. Das rechnerische Ergebnis ergibt einen Mischzinssatz von 1,87 %. Das Vorsichtsprinzip gebietet allerdings alle Risiken angemessen zu berücksichtigen. Es ist beispielsweise davon auszugehen, dass für die Zukunft nach der zurzeit extremen Niedrigzinsphase wieder leicht steigende Sollzinsen zu berücksichtigen sind. Außerdem wird sich das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital künftig schlechter entwickeln als es zurzeit der Fall ist. Es wird daher vorgeschlagen den kalkulatorischen Zinssatz auf 2,0 % festzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Ermittlung der Eigenkapital- und Fremdkapitalquote - Berechnung des kalkulatorisches Zinssatzsatzes
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