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Vorlage - 2015/0285
Beschlussvorschlag:a) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10, 11 und 58 NKomVG beschließt der Rat der Stadt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 418 „Ortsmitte Bolzum“ im Ortsteil Bolzum eine Veränderungssperre in der vorgelegten Fassung.
Sachverhalt:Zur Sicherung der Planung für den Bereich des Bebauungsplans 418 „Ortsmitte Bolzum“ (vgl. Drucksache Nr. 0251/2013/09) ist es erforderlich, eine Veränderungssperre zu erlassen. Die Veränderungssperre wird als Satzung beschlossen.
Begründung: Die Bebauung um den Meffertweg entlang der Straßen Wolfeshorn, Marktstraße und Am Mühlenberg gehört zum historischen Kern von Bolzum. Die Umgebung ist durch alte Hofstellen mit großvolumigen Gebäuden geprägt. Viele Grundstücke haben zur Straße hin eine dichte Bebauung. Die Gebäude stehen oft an der Straße mit geringem bzw. keinem Grenzabstand. Dadurch wird der Straßenraum eingefasst. Viele Gebäude der Umgebung haben zwei Vollgeschosse. Im Rahmen der Dorferneuerung in Bolzum wurde der Bereich um das Gebäude „Marktstraße 12“ zum Marktplatz umgestaltet. In dieser exponierten Ortslage in Bolzum besteht ein hoher Anspruch an die städtebauliche Ausprägung hinsichtlich Nutzung und Gestaltung.
Durch die Aufgaben von Geschäften und landwirtschaftlichen Betrieben im Bereich der Ortsmitte ist es zu einigen Leerständen gekommen. Wünschenswert ist, dass die alte Bausubstanz mit raumprägender Bedeutung erhalten wird (auch im Sinne der Dorferneuerung) und einer Nachnutzung zugeführt wird, um die vorhandene Siedlungsstruktur dieses historischen Bereiches mit Marktplatz zu erhalten. Eine künftige Bebauung sollte sich daher nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügen. Dabei sind die Örtlichkeiten zu berücksichtigen. Neubauten sollten sich hinsichtlich der Größe nach der alten Bausubstanz richten. Daher sind beim Neubau auch zwei Vollgeschosse anzustreben, damit wieder ein größeres Gebäude entsteht und sich das Gebäude ins Ortsbild an dieser Stelle einfügt. Als Nachnutzung der Gebäude „Marktstraße 14 + 14A“ wurde ein Dorfladen eingerichtet und damit konnte der Bestand der Gebäude gesichert werden. Bei den prägenden landwirtschaftlichen Gebäuden in diesem Bereich gibt es die Tendenz, die Gebäude abzureißen und durch Einfamilienhäuser zu ersetzen. Damit geht das historische Ortsbild und die Siedlungsstruktur in diesem Bereich verloren. Damit auf diese Situation reagiert werden konnte, war die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, damit hier keine städtebaulichen Missstände entstehen. Für die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung mit Nachfolgenutzungen leerstehender Gebäude in diesen Bereich ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 418 „Ortsmitte Bolzum“ eingeleitet worden. Mit dem Bebauungsplan Nr. 418 „Ortsmitte Bolzum“ sollen entsprechende Reglungen getroffen werden, die das Ortsbild und die Siedlungsstruktur erhalten. Der Aufstellungsbeschluss ist am 26.06.2013 gefasst worden. Der Aufstellungsbeschluss ist am 11.07.2013 bekannt gemacht worden. Baugesuche sind hierfür zurückgestellt worden. Die erste Zurückstellung läuft Anfang/Mitte November aus.
Um die Planungsziele zu sichern, soll nun für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 418 „Ortsmitte Bolzum“ im Ortsteil Bolzum eine Veränderungssperre erlassen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich „Ortsmitte Bolzum“ im Ortsteil Bolzum der Stadt Sehnde
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