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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2015/0289
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innerer Dienste und Ordnung empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat fasst folgenden Beschluss:
Die Vertreterin der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Infrastruktur Sehnde GmbH wird gemäß § 15 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages beauftragt, in der Gesellschafterversammlung den folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
Sachverhalt:Gemäß § 16 Nr. 1 Buchstaben d), e), f), und i) des Gesellschaftsvertrages der Infrastruktur Sehnde GmbH vom 16.08.2010 unterliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns, den Ausgleich des Bilanzverlustes und die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführerinnen und/oder der Geschäftsführer.
Die von der Eversheim Stuible Treuberater GmbH geprüfte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind der Drucksache beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2014 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der dieser Drucksache beigefügt ist.
Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 02.09.2015 mit dem Jahresabschluss 2014 und dem Prüfungsbericht befasst und folgende Beschlüsse gefasst:
Der Aufsichtsrat der Infrastruktur Sehnde GmbH empfiehlt der
Der Jahresabschluss soll nach Abzug von 50 %, das sind 148.397,08 €, zur Verbesserung der wirtschaftlichen Eigenkapitalquote in die Rücklage eingestellt werden, zu 50 %, das sind 148.397,08 €, an die Gesellschafterin ausgeschüttet werden.
Nach § 15 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages übt der Gesellschafter die ihm in Angelegenheiten der Gesellschafter zustehenden Rechte in der Gesellschafterversammlung durch Beschlussfassung aus.
Für die Gesellschafterversammlung hat der Rat Frau Andrea Gaedecke als Vertreterin bestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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