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Vorlage - 2015/0292
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, die b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
Sachverhalt:Gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat den Jahresabschluss und den Lage- und Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes festzustellen, die Entlastung der Betriebsleitung zu erteilen und über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden.
Entsprechend des Beschlusses des Rates vom 23.03.2006 zu Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) bei der Stadt Sehnde richtet sich auch die Wirtschaftsführung der kommunalen Unternehmen nach § 136 NKomVG nach den Bestimmungen des § 140 NKomVG .
Von daher ist die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung nicht mehr wie bisher nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB), sondern nach den spezifischen Vorschriften des Landes Niedersachsen zum Neuen Kommunalen Rechnungswesen umzustellen.
Die von der BRS Treuhand GmbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – geprüfte Bilanz sowie die Ergebnis- und Finanzrechnung und der Lage- und Rechenschaftsbericht sind als Bestandteil des Prüfungsberichtes dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2014 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Das Prüfungsergebnis ist mit dem Rechnungsprüfungsamt erörtert worden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine weiteren eigenen Feststellungen getroffen.
Das ordentliche Jahresergebnis gemäß dem Bericht über die Abschlussprüfung beträgt 68.266,45 €. Dies ist gegenüber dem geplanten Ergebnis eine Verbesserung von 173.666,45 €. Dies ist insbesondere auf ein geringeres Betreiberentgelt im Jahr 2014 aufgrund von besseren Kreditkonditionen und deutlich höhen aktivierten Eigenleistungen bei der Stadtwerke Sehnde GmbH zurückzuführen.
Das außerordentliche Jahresergebnis weist einen Fehlbetrag in Höhe von 551.779,13 € aus. Bei der Überprüfung und Abstimmung der Forderungen der Stadtentwässerung gegenüber der Stadt Sehnde aus nicht weitergeleiteten Abwasser- und Niederschlagsgebühren ist festgestellt worden, dass Forderungen aus mehreren Vorjahren in Gesamthöhe von 553.239,19 € eingebucht, aber fehlerhafterweise nach Zahlung durch die Stadt Sehnde nicht angepasst und ausgebucht wurden. Diese falsche Vorgehensweise hat sich über mehrere Jahre hingezogen.
Daher wurde eine Abschreibung auf die fehlerhaften Forderungen in oben genannter Höhe im Rahmen der Jahresabschlussarbeitens des Jahres 2014 in einer Summe vorgenommen. Dieser außerordentliche Fehlbetrag hat aber keinen Einfluss auf die Gebührenkalkulation und damit auch nicht auf die Höhe der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren, da hier nur das ordentliche Ergebnis nach dem entsprechenden Betriebsabrechnungsbogen zu Grunde gelegt wird.
Das Haushaltsjahr 2014 schließt daher mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 483.512,68 € ab.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der nach § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG festgestellte Jahresabschluss wird mit dem Prüfungsbericht der BRS Treuhand GmbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – dem Rat vorgelegt. Der Rat beschließt nach § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters.
Es wird weiterhin vorgeschlagen, die Abführung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung gem. § 12 Abs. 4 EigBetrVO in Höhe von 7.805,90 € in den Folgejahren nachzuholen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Prüfungsbericht BRS Treuhand GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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