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Vorlage - 2015/0323
Beschlussvorschlag:a) Der Fachbereichsausschuss Bürgerservice empfiehlt, den Beschluss zu b) zu fassen b) Der Verwaltungssauschuss beschließt, dem Schützenverein Müllingen e.V. für den fälligen Straßenausbaubeitrag einen Zuschuss in Höhe von 1.197,93 Euro zu gewähren. Die Mittel können aus dem Budget der Investitionskostenzuschüsse entnommen werden.
Sachverhalt:Der Schützenverein Müllingen e.V. hat mit Schreiben vom 15.06.2015 beantragt, den mit Bescheid vom 24.02.2015 erhobenen Straßenausbaubeitrag in Höhe von 1.197,93 Euro anlässlich der Verbesserung der “Müllinger Straße“ im Ortsteil Müllingen, erlassen zu bekommen.
Die „Richtlinien zur Förderung der Sportvereine im Gebiet der Stadt Sehnde“ vom 19.11.2010 (Sportförderrichtlinie) sehen eine Bezuschussung von Straßenausbaubeiträgen nicht vor.
Der Verwaltungsausschuss hatte jedoch in seiner Sitzung vom 11.06.2007 (Drucksache 0099/2007/08 – Nachtrag 1) entschieden, dass über die Bezuschussung von Straßen-ausbaubeiträgen für Liegenschaften von Sehnder Vereinen per Einzelbeschluss entschieden werden muss.
Zuschussfähig ist hierbei ausschließlich der Anteil des Rechnungsbetrages, der auf die sportliche Nutzung entfällt (förderungsfähige Kosten). Sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, können 100 % der förderungsfähigen Kosten bezuschusst werden.
Ähnliche Zuschussanträge bzw. Erlassanträge wurden bereits per Einzelbeschluss in den Jahren 1986 bzw. 1989 beschieden und mit 100 % bezuschusst.
Die Grundstücksgröße des Schützenvereins Müllingen beträgt insgesamt 997 qm. Auf die sportliche Nutzung entfallen hierbei 100 %. Der sportliche Anteil entspricht daher 100 %.
Dadurch ist der Straßenausbaubeitrag vollständig zu erlassen bzw. mit 100 %, mithin 1.197,93 Euro - zu bezuschussen.
Aufgrund noch zur Verfügung stehender Mittel aus dem Budget der Investitionskostenzuschüsse, könnte der Zuschuss noch aus dem Haushalt 2015 beglichen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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