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Vorlage - 2015/0324
Beschlussvorschlag:a) Der Fachbereichsausschuss Bürgerservice empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss beschließt, den nachstehend aufgeführten Vereinen Zuschüssen entsprechend der Maßgabe der „Richtlinie zur Förderung der Sportvereine im Gebiet der Stadt Sehnde“ die verfügbaren Mittel aus dem Haushalt 2015 zu gewähren.
Sachverhalt:Gemäß der Richtlinie zur Förderung der Sportvereine im Gebiet der Stadt Sehnde in der Fassung vom 18.11.2010 werden den sporttreibenden Vereinen des Stadtgebietes Zuschüsse bis zu einer Höhe von 20% der Aufwendungen für getätigte Investitionen gewährt, soweit die Untergrenze von 1.000,00 Euro überschritten wird. Der höchstmögliche Zuschuss ist auf 5.000,00 Euro begrenzt. Hierfür ist im Haushaltsjahr 2015 ein Betrag in Höhe in 13.000,00 Euro veranschlagt. Die nachfolgend aufgeführten Vereine haben Anträge auf Bezuschussung ihrer Maßnahmen gestellt. Diese sind chronologisch nach ihrem Eingang aufgelistet.
Der Turn- und Sportverein von 1908 Wehmingen e.V. hat die Heizungsanlage im Wert von 2.749,97 Euro erneuert.
Der Schützenverein Evern von 1928 e.V. hat ein Pressluftgewehr im Wert von 1.412,70 Euro angeschafft.
Der Sportverein Bolzum hat vier neue Tischtennisplatten im Wert von 3.180,00 Euro erworben. Ebenfalls hat der Sportverein Bolzum den Unterstand am Bolzplatz im Wert von 1.344,16 Euro erneuert.
Der MTV Rethmar plant die Erneuerung der Flutlichtanlage auf dem B-Platz. Die Kosten werden auf 11.532,78 Euro geschätzt.
Der Schützenverein Rethmar hat den Luftgewehrstand saniert. Die Kosten betragen insgesamt 14.654,96 Euro.
Der Turn- und Sportverein Wehmingen von 1908 e.V. hat einen Zuschuss für die Sanierung des Unterstandes auf dem Sportplatz beantragt. Die Gesamtkosten betragen 2.688,15 Euro.
Der Schützenverein Ilten hat den Notausgang am Luftgewehrschießstand, den Kleinkaliberschießstand sowie die Kugelfänge der KK-Schießanlage im Wert von 12.566,31 Euro erneuert.
Der TSV Haimar-Dolgen plant den Bau eines Wintertrainingsplatzes. Die Kosten hierfür werden 5.750,00 Euro betragen.
Von der Ablichtung der Anträge bzw. Belege wurde abgesehen, um die Vervielfältigungskosten zu begrenzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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