Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Vorlage - 2015/0348
Beschlussvorschlag:a) Der Fachbereichsausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu d) zu fassen b) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt den Beschluss zu d) zu fassen c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d) zu fassen d) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt:
Sachverhalt:Der Bedarf an nachschulischen Betreuungsangeboten ist hoch und weiter steigend. Mit der sich ausweitenden Berufstätigkeit beider Elternteile und dem breiten Angebot einer Ganztagsbetreuung in den Kindertagesstätten (Kita und Krippe), hat sich die Nachfrage nach Hortplätzen deutlich verstärkt. Dies führt dazu, dass sich ein neues Selbstverständnis in Bezug auf die weiterführende Hortbetreuung in der Grundschulzeit entwickelt hat. Der Ausbau der Betreuungsplätze und -zeiten in den vergangenen Jahren und insbesondere seit dem 01.08.2013 mit Einführung des Rechtsanspruchs im Krippenbereich ist eine wachsende Akzeptanz einer ganztägigen Betreuung der Kinder in Einrichtungen bereits ab dem 1. Lebensjahr zu beobachten. Für viele Familien bedeutet daher der Wechsel von der Krippe in die Kita eine Reduzierung der Betreuungszeit. Eine Entwicklung, die Eltern in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beeinflusst. Somit sind durch den Wechsel der Kinder von einer bedarfsgerechten Betreuung in der Krippe in den Kindergarten und später in den Hort auch diese Einrichtungen auf eine fortlaufende Erweiterung der Öffnungszeiten und Betreuungsplätze angewiesen.
Für die Grundschulkinderbetreuung stehen in Sehnde mit Beginn des Kitajahres 2015/2016 insgesamt 92 Hortplätze in den Ortschaften Sehnde, Ilten und Höver zur Verfügung. Standort Ilten: 40 Hortplätze Standort Höver: 20 Plätze Standort Sehnde: 32 Plätze Die Betreuung erfolgt in der Regel von 13.00 – 17.00 Uhr und kann ausschließlich von Kindern genutzt werden, die eine Grundschule besuchen.
Im Vergleich mit den übrigen 15 regionsangehörigen Kommunen in der Zuständigkeit der Region Hannover als Jugendhilfeträger liegt Sehnde mit einer Versorgungsquote von 10,1% auf dem drittletzten Platz. Die durchschnittliche Versorgungsquote liegt für 2014 bei 21,2 % (vgl. Bericht Region Hannover: Kindertagesbetreuung in der Region Hannover 2014).
Der Ausbau der Ganztagsgrundschulen in der Stadt Sehnde wurde bereits angegangen. Ein Umsetzungszeitpunkt sowie der Standort einer weiteren Ganztagsgrundschule sind aktuell noch nicht beschlossen und damit offen. Aufgrund der Antragsfristen wird vor dem Schuljahr 2017/18 keine weitere Ganztagsgrundschule eingerichtet.
Grundsätzlich haben Eltern keinen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz. Es ist jedoch gesetzlich verankert, dass für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten ist (vgl. § 24 SGB VIII). In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich die Stadt Sehnde in der Haushaltssicherung befindet und es sich bei dem Angebot der nachschulischen Betreuung überwiegend um freiwillige Aufgaben handelt, die jedoch aus Sicht des Leibildes Familienstadt und der damit verbundenen Vereinbarkeit von Familie und Beruf erforderlich sind.
Erweiterung Hort Kunterbunt, Sehnde:
Zum kommenden Schuljahr 2016/2017 stehen im Hort Kunterbunt neun freie Plätze zur Verfügung. Aktuell (Stand 23.11.15) liegen bereits 21 Anmeldungen vor. Diese Zahl wird sich erfahrungsgemäß noch etwas relativieren, da viele Eltern sich sowohl an der Ganztagsgrundschule Breite Straße oder Rethmar als auch im Hort Kunterbunt anmelden und sich erst später entscheiden. Eine Platzaufstockung kann in den derzeitigen Räumlichkeiten des Hortes nicht erfolgen. Zudem haben sich die Räume im Zuckerfabriksweg nur bedingt als geeignet herausgestellt.
In seiner Sitzung vom 03.11.2015 hat der Schulvorstand der Astrid-Lindgren-Grundschule eine engere Kooperation mit dem Hort Kunterbunt diskutiert und abschließend festgehalten, dass eine Unterbringung des Horts auf dem Schulgelände und eine weitere Zusammenarbeit angestrebt werden sollen. Im Gespräch mit der Schulleitung Frau Woywodt hat daher die Verwaltung die Umsetzung dieser Maßnahme zum kommenden Schuljahr 2016/2017 erörtert und als möglich bewertet.
Derzeit werden vier Klassenräume in der ALGS nicht als Klassenraum benötigt. Auch die langfristige Prognose der SchülerInnenzahlen sieht maximal die Nutzung zwei dieser vier Klassenräume vor. Somit besteht die Möglichkeit, zwei von diesen Klassenräumen in Hortgruppenräume umzufunktionieren. Insgesamt ist folgendes Raumkonzept im hinteren Gebäudeteil des Erdgeschosses umsetzbar:
Der Hort bleibt als eigenständige Einrichtung bestehen und es wird eine konzeptionelle Zusammenarbeit von Hort und Schule in den kommenden Monaten stattfinden. Langfristig soll eine dauerhafte Kooperation von Schule und Hort mit einem gemeinsamen Konzept und einer umfangreichen Zusammenarbeit der unterschiedlichen Professionen von Schule und Kinderbetreuung für eine ganzheitliche nachschulische Betreuung angestrebt werden. Durch den Umzug des Hortes in die Räumlichkeiten der Astrid-Lindgren-Grundschule würden acht zusätzliche Betreuungsplätze im Hortbereich geschaffen werden. Hierfür wären Investitionskosten für die Einrichtung der vollständigen zweiten Hortgruppe mit 20 Plätzen in Höhe von 10.000,00 Euro notwendig. Zudem müsste eine zusätzliche pädagogische Fachkraft mit der Qualifikation SozialassistentIn in einem Stundenumfang von 29 Stunden eingestellt werden. Dies entspricht Aufwendungen in Höhe von ca. 36.800,00 Euro (anteilig in 2016: ca. 15.300,00 Euro). Die derzeit 7,5 Stunden Küchenkraft müssten, wie mit der BV/2014/0007 beschlossen, auf 10 Stunden aufgestockt werden. Dies entspricht zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von ca. 2.200,00 Euro (anteilig in 2016: ca. 900,00 Euro). Weiterhin sind zusätzliche jährliche Sachkosten in Höhe von ca. 4.000,00 Euro (z.B. Mittagessen) notwendig (anteilig in 2016: ca. 1.700,00 Euro). Demgegenüber stehen jährliche Erträge durch Kitagebühren, Finanzhilfe und Mittagessensgeld in Höhe von ca. 24.500,00 Euro (anteilig in 2015: ca. 10.200,00 Euro). Zusätzlich würde der Umzug Minderaufwendungen durch Einsparung der Mietkosten in Höhe von monatlich 12.700,00 Euro bedeuten.
Derzeit konnte noch keine Abstimmung des Schulvorstands und der Gesamtkonferenz der Astrid-Lindgren-Grundschule über den Umzug des Hortes Kunterbunt in die Schulräume herbeigeführt werden. Ein entsprechender Beschluss ist daher unter Vorbehalt dieser Abstimmungsergebnisse zu fassen.
Erweiterung Hort Regenbogen, Ilten:
Im Ortsteil Ilten wurden bereits im vergangenen Jahr zum Start des neuen Schuljahres 2014/2015 aufgrund der großen Nachfrage mobile Raumeinheiten für zwei Hortgruppen mit insgesamt 40 Plätzen auf dem Schulhof der Wilhelm-Raabe-Grundschule angemietet und aufgestellt. Zum Schuljahr 2015/2016 sind alle 40 Plätze belegt. Zusätzlich sind einige Familien auf eine nachschulische Betreuung im Bereich der Tagespflege ausgewichen oder haben ihr Kind an einer Ganztagsgrundschule eingeschult, da das Hortangebot nicht ausreichte bzw. die jeweils benötigten Betreuungszeiten nicht denen des Hortes entsprachen.
Hinzu kommt, dass durch den zunehmenden Ausbau der Ganztagsbetreuung in den Kindertagesstätten die Nachfrage nach Hortplätzen stark ansteigend ist. Derzeit liegen mehr Anmeldungen für einen Hortplatz in Ilten vor, als Plätze zum kommenden Schuljahr 2016/2017 frei werden. So werden insgesamt 8 Plätze frei, auf diese kommen zum aktuellen Zeitpunkt bereits jetzt 16 Anmeldungen.
Mit dem Kindertagesstättenbedarfsplan 2016 hat die Verwaltung bereits auf das Defizit im Betreuungsangebot im Hortbereich in Ilten verwiesen (vgl. BV 2015/0295, Kitabedarfsplan 2016, Seite 20/21) und die Thematik im Fachbereichsausschuss diskutiert. Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, Möglichkeiten zur Aufstockung der Hortplätze zu prüfen. Eine Anfrage beim MTV Ilten bezüglich einer Nutzung des Raumes im ersten Obergeschoss des Vereinsheimes ergab, dass dieser aufgrund von Förderzuschüssen von der Region Hannover für Sportgruppen bzw. für entsprechende Angebote vorgehalten werden muss. Eine weitere Anfrage bei der Sprachförderschule ergab, dass hier zum kommenden Schuljahr keine freien Raumkapazitäten vorhanden sind.
Als dritte Option wurde die Aufstockung der vorhanden mobilen Raumeinheit auf dem Schulhof der Grundschule Ilten zum Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) geprüft. Hier besteht die Möglichkeit, einen weiteren Gruppenraum mit Sanitäranlagen und ein Büro für die Leitung im ersten Obergeschoss zu schaffen (es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass bei mehr als zwei Gruppen in einer Kindertagesstätte MitarbeiterInnenraum und Büro getrennt sein müssen). Eine ebenerdige Erweiterung ist aufgrund der benötigten Schulhoffläche im Verhältnis zur SchülerInnenzahl nicht möglich. Aufgrund der aktuellen Nachfrage wäre die Schaffung von 12 zusätzlichen Betreuungsplätzen vorerst ausreichend, so könnte gegebenenfalls auch ein Platzdefizit im Hortbereich in Höver aufgefangen werden. Sollte der Bedarf weiter steigen, könnte die Gruppe in den Folgejahren auf 20 Plätze aufgestockt werden.
Die Investitionskosten für die Erweiterung der mobilen Raumeinheiten im ersten Obergeschoss belaufen sich auf rund 27.000,00 Euro. Zusätzlich werden rund 16.000,00 Euro Investitionskosten für die Einrichtung der dritten Gruppen benötigt. Hierbei ist ein Industriegeschirrspüler eingerechnet, der bei einem Mittagessen für 52 Kinder erforderlich ist. Die monatliche Miete beträgt 2.201,15 Euro und macht damit einen jährlichen Betrag von ca. 26.400,00 Euro aus (anteilig in 2016: ca. 11.000,00 Euro). Hierbei empfiehlt es sich, den Mietvertrag analog zum Mietvertrag der bereits bestehenden mobilen Raumeinheit für zwei Jahre bis zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 zu schließen.
Im Bereich der Personalkosten sind insgesamt jährliche Aufwendungen in Höhe von ca. 44.500,00 Euro (anteilig in 2016: ca. 18.500,00 Euro) notwendig, die sich wie folgt zusammensetzen:
Weiterhin werden Sachkosten in Höhe von ca. 7.000,00 Euro (anteilig in 2016: ca. 2.900,00 Euro) für die zusätzlichen Mittagessen benötigt. Dem gegenüber stehen Erträge durch Kitagebühren, Finanzhilfe und Mittagessensgeld in Höhe von ca. 36.600,00 Euro (anteilig in 2016: ca. 15.300,00 Euro).
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
|