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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2015/0355
Beschlussvorschlag:a)Der Fachausschuss Bürgerservice empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen b)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen c)Das Wahlgebiet der Stadt Sehnde wird in zwei Wahlbereiche eingeteilt.
Wahlbereich I umfasst die Ortsteile: Dolgen, Evern, Gretenberg, Haimar, Klein Lobke, Rethmar, Sehnde.
Wahlbereich II umfasst die Ortsteile: Bilm, Bolzum, Höver, Ilten, Müllingen, Wassel, Wehmingen, Wirringen.
Sachverhalt:Gemäß § 7 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) ist die Wahl in Wahlbereichen durchzuführen. Nach Absatz 3 können Wahlgebiete, in denen die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter mindestens 34 und höchstens 39 beträgt, in zwei Wahlbereiche eingeteilt werden. Die Zahl und die Abgrenzung bestimmt der Rat, sobald der Tag der Hauptwahl und die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder feststehen.
Die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder ergibt sich aus § 46 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG); sie beträgt 34 Ratsmitglieder.
Bei einer Abgrenzung der Wahlbereiche sind die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche soll nicht mehr als 25 % nach oben oder unten betragen.
Nach § 52 NKWG ist die gemäß § 177 Abs. 2 NKomVG festgelegte Einwohnerzahl, die die Landesstatistikbehörde auf Grund einer allgemeinen Zählung der Bevölkerung oder deren Fortschreibung für einen mindestens 12 Monate und höchstens achtzehn Monate vor dem Wahltag liegenden Stichtag ermittelt hat, maßgebend. Stichtag ist der 30. Juni 2015.
Die Niedersächsische Landeswahlleiterin hat mit Schreiben vom 17.08.2015 mitgeteilt, dass durch Verzögerungen bei der Bereitstellung dieser Daten eine rechtzeitige Veröffentlichung nicht gewährleistet ist. Daher sollen nun auf die Einwohnerzahlen zum Stichtag 31. März 2015 zurückgegriffen werden um eine Abgrenzung der Wahlbereiche durchführen zu können.
Nach der vorliegenden fortgeschriebenen Einwohnerzahl der Landesstatistikbehörde hat die Stadt Sehnde am 31.03.2015 eine Wohnbevölkerung von 23.170 Personen gehabt.
Unter Beibehaltung von zwei Wahlbereichen beträgt die durchschnittliche Bevölkerungszahl 11.685 Personen.
Da von der Landesstatistikbehörde keine amtlichen Einwohnerzahlen für die Ortsteile festgestellt werden, muss für die Berechnung zur Bildung der Wahlbereiche auf die EDV-Zahlen des Bürgerbüros zurückgegriffen werden, die geringfügig von der Gesamtzahl der Landesstatistikbehörde abweichen.
Am 31. März 2015 waren in der Stadt Sehnde 23.340 Personen gemeldet.
Daraus ergibt sich folgende Berechnung:
a) Durchschnittliche Zahl der mit Hauptwohnung gemeldeten Personen bei Bildung von 2 Wahlbereichen 11.670
b) Abweichung um 25% 2.918
c) maximal pro Wahlbereich 14.588
d) minimal pro Wahlbereich 8.753
Die Verwaltung schlägt vor, für die Kommunalwahlen das Wahlgebiet der Stadt Sehnde in die gleichen Wahlbereich wie auch 2011 einzuteilen, und zwar
Wahlbereich I Mit den Ortsteilen Dolgen, Evern, Gretenberg, Haimar, Klein Lobke, Rethmar, Sehnde und einer Einwohnerzahl am 31.03.2015 von 12.355 Personen.
Wahlbereich II Mit den Ortsteilen Bilm, Bolzum, Höver, Ilten, Müllingen, Wassel, Wehmingen, Wirringen und einer Einwohnerzahl von 10.985 Personen.
Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl würde 5,87 % betragen und somit im Rahmen der zulässigen Abweichung von 25 % liegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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