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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2016/0360
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Bolzum empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
Beschlussvorschlag: 1) Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (1) und (2) und § 4 (2) BauGB:
TÖB: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) -Schreiben/E-Mail vom 05.01.2016 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Region Hannover -Schreiben/E-Mail vom 11.01.2016 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover, Team Planung, wird zugestimmt.
2) Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405 „Mühlenberg Nord“ als Satzung und die Begründung dazu.
Sachverhalt:Zum Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405 „Mühlenberg Nord“ im Ortsteil Bolzum der Stadt Sehnde ist der Satzungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405 „Mühlenberg Nord““ hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 14.12.2015 befasst. Er hat den Entwurf zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand vom 07.12.2015 bis einschließlich 11.01.2016 statt. Vorher, in der Zeit vom 27.11.2015 bis einschließlich 04.12.2015, ist der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB Gelegenheit gegeben worden, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu erörtern. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.12.2015 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt worden. Die Stadt muss die Eingaben und Äußerungen zur Flächennutzungsplanänderung prüfen. Das Ergebnis der Abwägung ist vom Rat zu beschließen. Die Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Anregungen, Hinweisen und Bedenken sind unter Beschlussvorschlag aufgeführt. Nach Prüfung der eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken kann der Rat der Stadt Sehnde den Satzungsbeschluss fassen. Gegenstand dieser Beschlüsse sind der als Anlage beigefügte 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405 „Mühlenberg Nord“ und die Begründung dazu.
Bebauungsplan Nr. 405 „Mühlenberg Nord“, 4. Änderung, im Ortsteil Bolzum der Stadt Sehnde Beteiligung Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) und § 3 (2) BauGB („Öffentliche Auslegung“) und der Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB ABWÄGUNG Anregungen aus der Beteiligung nach § 3 (1) und (2) BauGB:
Anregungen, Bedenken oder Hinweise wurden aus der Öffentlichkeit nicht vorgebracht.
Anregungen aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB: Bebauungsplan Nr. 405 „Mühlenberg Nord“, 4. Änderung, Ortsteil Bolzum Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB:
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Anregungen und Hinweise vorgebracht:
Bebauungsplan Nr. 405 „Mühlenberg Nord“, 4. Änderung, Ortsteil Bolzum Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Anregungen und Hinweise vorgebracht:
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Bedenken, Anregungen oder Hinweise geäußert:
TÖB: Deutsche Telekom Technik GmbH -Schreiben/E-Mail vom 10.12.2015 Anregungen: „Seitens der Telekom bestehen gegen den Bebauungsplan Nr. 405 Mühlenberg Nord, 4. Änderung, Sehnde grundsätzlich keine Bedenken. Im Plangebiet befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Hinsichtlich der TK-Versorgung betrachten wir das Gebiet grundsätzlich als erschlossen und sehen zurzeit keinen Handlungsbedarf. Bitte informieren Sie uns frühzeitig über die weiteren Planungsaktivitäten.“
Stellungnahme der Stadtverwaltung: Die Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH werden zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird im Kapitel Ver- und Entsorgung, Telekommunikation um den Hinweis ergänzt. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
TÖB: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) -Schreiben/E-Mail vom 05.01.2016 Anregungen: „Das Planungsgebiet liegt im östlichen Randbereich der Hochlage des Salzstockes Sehnde. Im Untergrund der Planungsfläche stehen lösliche Gesteine aus dem Zechstein (Salz, Gips) in einer Tiefe an, in der mit großer Wahrscheinlichkeit Auslaugung stattfindet (reguläre Auslaugung). Damit sind die geologischen Voraussetzungen für das Auftreten von Erdfällen gegeben. Das Gelände wird als erdfallgefährdet eingestuft. Da im Planungsbereich und in der näheren Umgebung bis 300 m entfernt jedoch bisher keine Erdfälle bekannt sind, besteht nur ein relativ geringes Erdfallrisiko. Die Planungsfläche wird der Erdfallgefährdungskategorie 3 zugeordnet (gemäß Erlass des Niedersächsischen Sozialministers „Baumaßnahmen in erdfallgefährdeten Gebieten“ vom 23.02.1987, AZ. 305.4-24 110/2-). Für Bauvorhaben im Planungsbereich wird empfohlen, bezüglich der Erdfallgefährdung entsprechend konstruktive Sicherungsmaßnahmen einzuplanen. Der genannte Erlass bezieht sich auf Wohngebäude, kann jedoch sinngemäß auch für andere Bauwerke Anwendung finden, wenn damit kein größeres Risiko verbunden ist. Ziel der konstruktiven Sicherungsmaßnahmen muss es sein, Gebäude so zu bemessen und auszuführen, dass ein plötzliches Versagen wesentlicher Tragglieder beim Eintreten eines Erdfalles verhindert wird. Wesentliche Tragglieder in diesem Sinne sind stützende und tragende Bauteile, bei deren Versagen oder Herunterfallen das gesamte Bauwerk oder wesentliche Teile davon einstürzen und dadurch Menschenleben gefährden können. Für eine vereinfachte konstruktive Bemessung auf Grundlage der Erdfallgefährdungskategorie kann die als Anlage beigefügte Tabelle verwendet werden. Für die geotechnische Erkundung des Baugrundes sind die allgemeinen Vorgaben der DIN EN 1997-1:2009-09 mit den ergänzenden Regelungen der DIN 1054:2010-12 und nationalem Anhang DIN EN 1997-1/NA:2010-12 zu beachten. Der Umfang der geotechnischen Erkundung ist nach DIN EN 1997-2:2010-10 mit ergänzenden Regelungen DIN 4020:2010-12 und nationalem Anhang DIN EN 1997-2/NA:2010-12 vorgegeben. Vorabinformationen zum Baugrund können dem Internet-Kartenserver des LBEG (www.lbeg.niedersachsen.de) entnommen werden. Diese Stellungnahme ersetzt keine geotechnische Erkundung des Baugrundes.“
Stellungnahme der Stadtverwaltung: Der Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Tabelle „Konstruktive Anforderungen für Wohngebäude in erdfallgefährdeten Gebieten“ wird der Begründung als Anlage beigefügt.
TÖB: Region Hannover -Schreiben/E-Mail vom 11.01.2016 Anregungen: „Naturschutz: Es wird darauf hingewiesen, dass zu Vorkommen von Arten oder Biotopen mit besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung hier keine Daten vorliegen. Die Regelungen des § 44 BNatSchG zum Artenschutz sind jedoch in jedem Fall zu beachten.
Regionalplanung: Die Planung ist mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar.“
Stellungnahme der Stadtverwaltung: Die Hinweise der Region Hannover zum Naturschutz und zur Regionalplanung werden zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405 „Mühlenberg Nord“ und die Begründung
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