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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2016/0361
Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse: 1. Beschlüsse zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1), § 3 (2) und § 4 (2) BauGB: Es sind weder aus der Beteiligung nach § 3 (1) und 3 (2) BauGB noch nach § 4 (2) BauGB Eingaben eingegangen, über die ein Beschluss zu fassen ist.
2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 716 „Am Park“ mit Örtlicher Bauvorschrift als Satzung und die Begründung dazu.
Sachverhalt:Zum Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 716 „Am Park“ mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde ist der Satzungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 716 „Am Park“ mit Örtlichen Bauvorschriften hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 14.12.2015 befasst. Er hat den Entwurf zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Die öffentliche Auslegung fand vom 04.12.2015 bis einschließlich 11.01.2016 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 2.12.2015 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gem. § 4 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt. Es sind keine Anregungen und Hinweise eingegangen, über die zu beschließen ist. Nach Aussage der Region Hannover ist die Planung mit den Erfordernissen der Raumplanung vereinbar.
Der Rat kann nach Prüfung der Anregungen und Bedenken den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB fassen. Gegenstand dieser Beschlüsse sind der als Anlage beigefügte Bebauungsplan und die Begründung dazu.
Rechtliche Auswirkungen: Mit der Änderung des Bebauungsplans werden die Örtlichen Bauvorschriften angepasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf des Bebauungsplan Nr. 716 „Am Park“ mit Örtlicher Bauvorschrift“, 6. Änderung, inkl. Begründung zum Satzungsbeschluss
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