Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Vorlage - 2016/0364
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung sowie die 16. Berichtigung des Flächennutzungsplans dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wird beschlossen.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholstraße” ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ hat sich der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 17.12.2016 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 08.01.2016 bis einschließlich 22.01.2016. Aus der Öffentlichkeit sind keine Anregungen und Hinweise, über die zu beschließen ist, eingegangen. Da der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, kann auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden. Der Flächennutzungsplan wird über die 16. Berichtigung angepasst. Der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom Verwaltungsausschuss zu fassen. Gegenstand des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage beigefügte Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ und die Begründung dazu.
Rechtliche Auswirkungen: Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen für eine Bebauung der Flächen bzw. eine Nachverdichtung geschaffen werden.
Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ wird nach §13a Baugesetzbuch (BauGB), Bebauungsplänen der Innenentwicklung, aufgestellt. Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 (2) BauGB angewandt werden. Die Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgt über eine Berichtigung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ und die Begründung sowie die 16. Berichtigung des Flächennutzungsplans dazu.
|