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Vorlage - 2016/0365
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
Beschlussvorschlag: 1) Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB:
Öffentlichkeit : Frau Kiehn / Fr. L. Teich, Sehnde -Schreiben/E-Mail vom 15.01.2016 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Fr. Kiehn / Fr. Teich wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden nicht berücksichtigt.
2) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 311 „Feldstraße / Teichstraße“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung sowie die 14. Berichtigung des Flächennutzungsplans dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wird beschlossen.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 311 „„Feldstraße / Teichstraße“” ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 311 „Feldstraße / Teichstraße“ hat sich der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 17.12.2016 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 08.01.2016 bis einschließlich 22.01.2016. Aus der Öffentlichkeit ist eine Anregung eingegangen:
Fr. Kiehn, Sehnde, Schreiben vom 15.01.2016
Anregungen/Bedenken: „Diese Mail sende ich Ihnen im Auftrag meiner Mutter, Luzia Teich, Teichstr. 1 in Sehnde und Anliegerin Kinderspielplatz Heidering. Für die Bebauung des o.g. Grundstücks bittet meine Mutter um die Festlegung einer 1,5-geschossigen Bauweise, um die Licht- und Sichtverhältnisse nach Möglichkeit beizubehalten. Sofern in einer öffentlichen Sitzung über die Bebauung des Grundstücks entschieden wird, wäre ich Ihnen für einen Terminhinweis zwecks Teilnahme dankbar.“
Stellungnahme der Stadtverwaltung: Auswirkungen auf Belichtung und Besonnung gehen maßgeblich von der Höhe der entstehenden baulichen Anlagen aus, die Anzahl der Vollgeschosse ist hierfür aufgrund der Definition der NBauO nur bedingt geeignet. Da das Wohngebäude Teichstr. 1 ca. 50 m südöstlich der zukünftigen Bebauung des ehem. Kinderspielplatzes liegt, ist eine Beeinträchtigung der Belichtung dieses Gebäudes nicht zu erwarten. Die durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 311 „Feldstraße / Teichstraße“ getroffenen Festsetzungen orientieren sich am zulässigen Maß der baulichen Nutzung innerhalb des rechtsgültigen Bebauungsplans, eine unzumutbare Verschattung der südöstlichen Nachbargrundstücke aufgrund von Länge und Höhe des (zukünftig) beschattenden Gebäudes ist durch die Festsetzung einer 2-geschossigen Bauweise in Verbindung mit der maximalen Höhe baulicher Anlagen nicht gegeben. Zudem unterliegt die geplante Bebauung den landesrechtlichen Abstandsvorschriften. Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse bleiben mit den vorgesehenen Festsetzungen gewahrt. Grundsätzlich ist eine Änderung der gegebenen Nutzbarkeit eines Nachbargrundstückes kein Eingriff in das Eigentum des angrenzenden Grundstückseigentümers. Da das Flurstück 25/73 bereits im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, kann auf den Bestand der Aussicht durch die Anregungsgeberin nicht vertraut werden. Eine bestehende ungehinderte Aussicht, die vorliegend lediglich auf eine öffentliche Grünfläche ohne hervorragende Eigenschaften weist, unterliegt keinem bauplanungsrechtlichen Schutz. In der Begründung zum rechtsgültigen Bebauungsplan wurde die Anlage eines Kinderspielplatzes für erforderlich gehalten, Aussichtsmöglichkeiten werden diesbezüglich nicht thematisiert. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Feldstraße / Teichstraße“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt und abschließend vom Rat der Stadt Sehnde in öffentlicher Sitzung nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen als Satzung beschlossen. Die Beratungen der politischen Gremien und die Beschlussfassungen werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 311 „Feldstraße/Teichstraße“ ortsüblich bekannt gemacht. Alle interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich damit zum Verfahren und zum Verfahrensstand informieren.
Da der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, kann auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden. Der Flächennutzungsplan wird über die 14. Berichtigung angepasst. Der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 311 „Feldstraße / Teichstraße“ ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom Verwaltungsausschuss zu fassen. Gegenstand des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage beigefügte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 311 „Feldstraße / Teichstraße“ und die Begründung sowie die 14. Änderung des Flächennutzungsplans dazu.
Rechtliche Auswirkungen: Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 311 „Feldstraße / Teichstraße“ und die Begründung sowie die 14. Berichtigung des Flächennutzungsplans dazu.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 311 „Feldstraße / Teichstraße““ wird nach §13a Baugesetzbuch (BauGB), Bebauungsplänen der Innenentwicklung, aufgestellt. Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 (2) BauGB angewandt werden. Die Anpassung des Flächennutzungsplans, Herausnahme des Spielplatzsymbols, erfolgt über eine Berichtigung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 311 „Feldstraße/Teichstraße“ und der Entwurf der Begründung sowie die 14. Änderung des Flächennutzungsplans
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