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Vorlage - 2016/0366
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 „Bergfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften und 12. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 „Bergfeld” ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 „Bergfeld“ hat sich der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 17.12.2015 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 08.01.2016 bis einschließlich 22.01.2016. Aus der Öffentlichkeit sind keine Anregungen und Hinweise, über die zu beschließen ist, eingegangen. Da der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, kann auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden.
Der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 „Bergfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom Verwaltungsausschuss zu fassen. Gegenstand des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage beigefügte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 „Bergfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften und die Begründung dazu.
Rechtliche Auswirkungen: Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen für die Erweiterung des Baugebietes nach Norden geschaffen werden.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 „Bergfeld“ wird nach §13a Baugesetzbuch (BauGB), Bebauungsplänen der Innenentwicklung, aufgestellt. Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 (2) BauGB angewandt werden. Der Flächennutzungsplan wird über die 12. Berichtigung angepasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 „Bergfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften und Entwurf der Begründung und die 12. Berichtigung des Flächennutzungsplans
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