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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2016/0372
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt der Beschluß zu d) b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d) c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d) d) Der Rat beschließt: Es ist beabsichtigt, das Flurstück 222/8 der Flur 6 Gemarkung Rethmar, derzeitig als Teilfläche der Verkehrsfläche der Poststraße zur Größe von 68 m², gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.
Sachverhalt:Zur Umsetzung der Planung für die Herstellung eines Gehweges auf der südlichen Seite des in Ost-West-Richtung verlaufenden Abschnittes der Poststraße wurde der Amalienhof Rethmar GmbH für die Inanspruchnahme dieser Flächen die Fläche des Flurstückes 222/8 der Poststraße zum Ausgleich angeboten. Dieser Ausgleich wurde in Form eines kostenneutralen Grundstücktausches vorgenommen. Um den Tausch abschließend vollziehen zu können, ist vorab die dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche des Flurstückes 222/8 der Flur 6, Gemarkung Rethmar zur Größe von 68m² gemäß § 8 NStrG einzuziehen.
Die Absicht ist 3 Monate vorher bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:ALK - Auszug
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