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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2016/0378
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 730 „Kleewiesen“ mit Örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
Sachverhalt:Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 730 „Kleewiesen“ sind die Voraussetzungen für das letzte Baugebiet in Ilten geschaffen worden. Im Bebauungsplan ist im Nordwesten ein 5,00 m breiter Streifen als private Grünfläche mit einem Anpflanzungsgebot festgesetzt worden. Als Grünfläche ist der 5,00 m breite Streifen bei der Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) nicht mit einzubeziehen. Mit der 1. Änderung soll dieser 5,00 m breite Streifen als Baufläche mit einem Anpflanzungsgebot festgesetzt werden. Als Baufläche (Baugebiet) kann die Fläche bei der Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) mit einbezogen werden. Damit sind die betroffenen Grundstücke besser ausnutzbar. Der 5,00 m breite Streifen soll aber weiterhin von jeglicher Bebauung freibleiben. Im Flächennutzungsplan wird dieser Bereich als Wohnbaufläche dargestellt. Daher ist keine Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 730 „Kleewiesen“ mit Örtlichen Bauvorschriften ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus der Liegenschaftskarte und aus dem Bebauungsplan Nr. 730 „Kleewiesen“ mit Geltungsbereich der 1. Änderung
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