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Vorlage - 2016/0378  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 730 "Kleewiesen" mit Örtlichen Bauvorschriften, 1. Änderung, im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Ilten Vorberatung
15.02.2016 
Sitzung des Ortsrates Ilten (offen)   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
23.02.2016 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
03.03.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
730_1_Kleewiesen_GB_Anlage_BV2016-0378
BV2016-0378_730 Plan mit GB 730-1

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 730Kleewiesen“ mit Örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der  1. Änderung ist  aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.

 

 

 


Sachverhalt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 730 „Kleewiesen“ sind die Voraussetzungen für das letzte Baugebiet in Ilten geschaffen worden. Im Bebauungsplan ist im Nordwesten ein     5,00 m breiter Streifen als private Grünfläche mit einem Anpflanzungsgebot festgesetzt worden. Als Grünfläche ist der 5,00 m breite Streifen bei der Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) nicht mit einzubeziehen. Mit der 1. Änderung soll dieser 5,00 m breite Streifen als Baufläche mit einem Anpflanzungsgebot festgesetzt werden. Als Baufläche (Baugebiet) kann die Fläche bei der Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) mit einbezogen werden. Damit sind die betroffenen Grundstücke besser ausnutzbar. Der 5,00 m breite Streifen soll aber weiterhin von jeglicher Bebauung freibleiben. Im Flächennutzungsplan wird dieser Bereich als Wohnbaufläche dargestellt. Daher ist keine Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich.

 

Zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 730Kleewiesenmit Örtlichen Bauvorschriften ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

50.000,00 €

1.500,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

50.000,00 €

1.500,00 €

 

 


Anlage/n:

Auszug aus der Liegenschaftskarte und aus dem Bebauungsplan Nr. 730 „Kleewiesen“ mit Geltungsbereich der 1. Änderung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 730_1_Kleewiesen_GB_Anlage_BV2016-0378 (423 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich BV2016-0378_730 Plan mit GB 730-1 (271 KB)