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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2016/0381
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt der Beschluß zu d) b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d) c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d) d) Der Rat beschließt: Das Teilstück der Straße „Wehmkamp“ in der Gemarkung Rethmar, Flur 6 mit dem Flurstück 220/3 (teilweise) wird
-gemäß § 6 NStrG unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Sachverhalt:Die Verkehrsfläche der Straße „Wehmkamp“ im Ortsteil Rethmar ist derzeit zwischen den Straßen „Mühlenweg“ und „Salzburg“ dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Zur Anpassung an die aktuellen örtlichen Verhältnisse ist das ausgebaute Teilstück der Straße „Wehmkamp“ , Flur 6, Flurstück 220/3 (teilweise)zwischen den Straßen „Salzburg“ und „Triftstraße“ (siehe Anlage) gemäß § 6 des Nieders.Straßengesetzes (NStrG) ebenfalls dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:ALK-Auszug
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