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Vorlage - 2016/0392
Beschlussvorschlag:Herr Diethelm Huch wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 1. Juni 2016 bis zum 31. Mai 2022 zum stellvertretenden Stadtbrandmeister ernannt.
Sachverhalt:Das Ehrenbeamtenverhältnis von Herrn Huch als stellvertretender Stadtbrandmeister endet am 31. Mai 2016 durch Zeitablauf. Der stellvertretende Stadtbrandmeister ist daher neu zu ernennen. Gemäß § 20 Abs. 4 Satz 3 iVm Abs. 5 Satz 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) beschließt der Rat auf Vorschlag der Ortsbrandmeister und ihrer Stellvertreter über die Ernennung des stellvertretenden Stadtbrandmeisters. Dieser ist für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Die Ortsbrandmeister und ihre Vertreter haben in ihrer Sitzung am 16. Februar 2016 Herrn Huch mit der Mehrheit der Stimmen erneut zur Ernennung vorgeschlagen. Die nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung –FwVO-) für die Übertragung der Funktion geforderten Voraussetzungen werden von Herrn Huch erfüllt. Der Regionsbrandmeister stimmt der erneuten Ernennung zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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