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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2016/0368-1
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Wehmingen empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 505 „Buchenkamp-Süd“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
Sachverhalt:Mit der 1. Änderung soll der Spielplatz „Vor dem Berge“ “ in einen Bauplatz umgewandelt und geprüft werden, ob die nördlich angrenzende Grünfläche für die Regenrückhaltung noch benötigt wird. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 505 „Buchenkamp-Süd“ sind die Grünflächen von rd. 990 m² als Spielplatz und als Fläche für die Regenrückhaltung festgesetzt. Der Spielplatz wurde im Rahmen der Siedlungserweiterung im Süden von Wehmingen Mitte der 90er Jahre angelegt. Die Spielplatzfläche diente der Spielplatzversorgung der Straßen „An der Landstraße“, „Buchenkamp“, „Vor dem Berge“ und „Holzgarten“, Erschließungsstraße des im Jahre 2004 entwickelten Baugebietes „Buchenkampsweg“. Die Spielplatzfläche wird nicht mehr benötigt (vgl. Spielplatzkonzept der Stadt Sehnde). Der Flächennutzungsplan braucht nicht angepasst werden, da im Flächennutzungsplan kein Spielplatzsymbol dargestellt wird.
Für die Oberflächenentwässerung ist im Bebauungsplangebiet „Buchenkamp-Süd“ ein Mulden-Rigolen-System angelegt worden. Das Mulden-Rigolen-System bewirkt eine Regenrückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser. Zusätzlich wurde eine Fläche von rd. 250 m² für die Regenrückhaltung angelegt, falls das Mulden-Rigolen-System überlastet ist. Diese Fläche ist bei der Anlegung des Spielplatzes mit einbezogen worden. Südlich des Spielplatzes ist eine Grünfläche von rd. 900 m² für die Regenrückhaltung des Baugebietes „Buchenkampsweg“, Straße „Holzgarten“, angelegt worden. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 505 „Buchenkamp-Süd“ soll die Oberflächenentwässerung für die beiden Baugebiete insgesamt betrachtet werden.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 505 „Buchenkamp-Süd““ ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus der Liegenschaftskarte und dem Bebauungsplan Nr. 505 „Buchenkamp-Süd“ beide mit Geltungsbereich der 1. Änderung
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