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Vorlage - 2016/0411
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 39. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Kleines Öhr“ der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt nördlich angrenzend an der Billerbachstraße. Im Osten wird der Änderungsbereich vom Wirtschaftsweg, die Verlängerung des Zuckerfabriksweges, und im Westen durch die B443 (Lehrter Straße) begrenzt. Im Norden schließt die freie Feldmark an. Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan und Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.
Sachverhalt:Mit der Aufstellung der 39. Änderung des Flächennutzungsplans soll für den Bereich nördlich der Billerbachstraße mit der Flurbezeichnung „Kleines Öhr“ eine Wohnbaufläche dargestellt werden. Südlich der Billerbachstraße schließen die Wohnbaugebiete an, die auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes „Sehnde Nord“ in der Zeit von 2000 bis 2006/2007 realisiert wurden. Hier sind rd. 170 Grundstücke mit einer Einzel- und Doppelhausbebauung entstanden. Mit Darstellung von Wohnbauflächen nördlich der Billerbachstraße soll die Siedlungsentwicklung im Norden von Sehnde weitergeführt werden. Die geplante Siedlungserweiterung hat eine Fläche von rd. 46.700 m². Zurzeit werden die Flächen landwirtschaftlich als Ackerland genutzt.
Zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan und Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Geltungsbereich der 39. Änderung des Flächennutzungsplans.
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