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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2016/0412
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 353 „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt nördlich angrenzend an der Billerbachstraße. Im Osten wird der Änderungsbereich vom Wirtschaftsweg, die Verlängerung des Zuckerfabriksweges, und im Westen durch die B443 (Lehrter Straße) begrenzt. Im Norden schließt die freie Feldmark an. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.
Sachverhalt:Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 353 „Kleines Öhr“ soll für den Bereich nördlich der Billerbachstraße mit der Flurbezeichnung „Kleines Öhr“ ein neues Wohngebiet entwickelt werden. Südlich der Billerbachstraße schließen die Wohnbaugebiete an, die auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes „Sehnde Nord“ in der Zeit von 2000 bis 2006/2007 realisiert wurden. Hier sind rd. 170 Grundstücke mit einer Einzel- und Doppelhausbebauung entstanden. Mit dem Baugebiet „Kleines Öhr“ nördlich der Billerbachstraße soll die Siedlungsentwicklung im Norden von Sehnde weitergeführt werden. Die geplante Siedlungserweiterung hat eine Fläche von rd. 46.700 m².
Zurzeit werden die Flächen landwirtschaftlich als Ackerland genutzt.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Geltungsbereich des Bebauungsplans
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