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Vorlage - 2016/0418
Beschlussvorschlag:a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss: Die Buswendeschleife im Bereich der Kanalstraße wird zur Sicherstellung der Planungen zur veränderten Linienführung der Buslinien 371 und 372 außerhalb des Förderprojektes der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) hergestellt.
Sachverhalt:Für die im Jahr 2016 geplante geänderte Linienführung und Zusammenlegung der Buslinien 371 und 372 einschließlich des Zwischenpunktes im Bereich der Kanalstraße wurde in 2015 die Förderung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) beantragt.
Der Rat der Stadt Sehnde hat für die Durchführung der o. g. Maßnahme am 30.04.2015 den Beschluss gefasst.
Für diese in 2016 zur Ausführungen kommenden Vorhaben wurde von der LNVG die Aufnahme in das ÖPNV-Programm 2016 bekanntgegeben. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass für reine Buswendeschleifen kein Fördertatbestand vorliegen würde und diese insoweit nicht als zuwendungsfähig anzuerkennen seien. Obgleich in der Antragstellung auf den wesentlichen Zusammenhang zur geplanten Buslinienführung und auf die ausschließlich diesem Zweck dienende Funktion hingewiesen wurde, ist hier eine Förderung nicht in Aussicht gestellt worden. Bei voraussichtlichen Kosten i. H. v. 116.600,-€ würde die Förderung der LNVG eine Höhe von. 87.450,-€ betragen.
Gleichwohl ist die geplante Verkehrsführung nur sinnvoll mit Herstellung der geplanten Buswendeschleife zu vollziehen.
Die Verwaltung schlägt daher zur Umsetzung der veränderten Linienführung die Herstellung der notwendigen Buswendeschleife außerhalb der ÖPNV-Förderung vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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