Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0413-1  

Betreff: Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans
hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2016/0413
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
28.04.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Sehnde sieht ausschließlich den Ausbau der A2 von 6 auf 8 Fahrstreifen plus Standstreifen als Maßnahme zur Entlastung im überregionalen Verkehrsnetz im Raum Hannover-Ost. Einen Neubau der B 65 als Ortsumgehung von Ilten und als Trasse nördlich von Rethmar, Evern und Dolgen lehnt die Stadt, wie in der Stellungnahme formuliert, ab. Die Zerschneidungseffekte in der Landschaft durch eine neue B 65 sind groß, wichtige Vernetzungsstrukturen der Biotope und Naturräume zur Naherholung werden unterbrochen.

Der Rat stimmt der Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Entwurf des BVWP 2030 und dem dazugehörigen Umweltbericht zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Stellungnahme als formelle Beteiligung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abzugeben.

 

 

 


Sachverhalt:

Die Ortsräte Bilm, Ilten, Sehnde, Rethmar und Dolgen-Evern-Haimar sowie der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht haben sich in ihren Sitzungen am 19.04.2016 mit der Beschlussvorlage 2016/0413 zur Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans befasst. Aus den Beratungen kamen folgende Anregungen, Hinweise und Empfehlungen, die in die Stellungnahme aufgenommen werden sollen:

- Technischer Fortschritt:

EDV-Programme zum eigenständigen Fahren der Kraftfahrzeuge und Abstandshaltung, die künftig Unfälle vermeiden

- Verkehrslenkung:

Navigationssysteme und elektronische Anzeigen, die bei Staus und Unfällen Umleitungsstrecken anbieten

- Historie des Hinteren Köthenwald:

Der Hintere Köthenwald gehört zu einer der ältesten Waldgebiete in der Region Hannover und hat noch einen alten Baubestand

- Durchschneidung von Wegeverbindungen:

- Durch die Trassenführung zwischen Ilten und Bilm wird Bilm von der Nahversorgung und Bildungseinrichtungen (Grundschule und Kindertagesstätten) in Ilten abgeschnitten. Auch gehören Bilm, Höver und Ilten zu einem Kirchenspiel. Die Hauptkirche und der Friedhof sind in Ilten.

- Durch die Trassenführung werden viele Wirtschaftswege durchtrennt, u. a. der Zufahrtsweg zum Vorwerk Neuloh und der Verbindungsweg zwischen Rethmar und Lehrte.

 

 

- Mergelabbau:

Die Trasse führt unmittelbar am östlichen Rand des Mergelabbaugebietes südlich von Bilm vorbei

- Verlagerung des Verkehrs auf andere Verkehrsmittel zur Entlastung der Fernstraßen:

 Insbesondere dem Schwerlastverkehr soll von der Straße auf die Schiene und auf Schiffe (Mittellandkanal) verlagert werden.

Der individuelle PKW-Verkehr soll durch Ausbau des Schienenfernverkehres, ÖPNV und von Fahrradwegen (für kurze Strecken) gemindert werden

 

Außerdem soll das Wort „vorrangig“ im Beschluss durch das Wort „ausschließlich“ ersetzt werden.

 

Die sich hieraus ergebenden Ergänzungen sind in der nachfolgenden Stellungnahme kursiv dargestellt.

 

Stellungnahme:

Die Stadt Sehnde sieht ausschließlich den Ausbau der A2 von 6 auf 8 Fahrstreifen plus Standstreifen als Maßnahme zur Entlastung im überregionalen Verkehrsnetz im Raum östlich und westlich von Hannover. Diese Gesamtlösung für die Region Hannover ist dann auch mit der Zielsetzung des Entwurfes zum BVWP 2030 – Teilbereich Straßen  „Erhalt vor Neubau oder Engpassbeseitigung in hoch belasteten Korridoren“ in Übereinstimmung zu bringen. Die Stadt Sehnde lehnt die als Neu- und Ausbau benannte Ertüchtigung der B 65 östlich, südlich und westlich von Hannover ab, denn es handelt sich hierbei um eine Engpassbeseitigung für den Verkehr auf der A2 in einem sehr hoch belasteten Korridor. Für den Ausbau der B 65 westlich, südlich und östlich von Hannover fehlt es an einem Konzept, welches durchgängig tragfähig ist: auf Teilstrecken im Westen wird ein 4- bis 6-streifiger Aus- oder Neubau vorgeschlagen, auf Teilstrecken im Osten im Stadtgebiet Sehnde wird ein 2-streifiger Neubau vorgeschlagen, in Bereichen dazwischen wird gar keine Maßnahme vorgeschlagen. Hinzu kommen im Stadtgebiet von Hannover drei Kreisverkehre, die jeweils Engpässe darstellen und das heutige Verkehrsaufkommen gerade bewältigen.

 

Die Stadt Sehnde fordert eine zügige Entwicklung der Verlagerung des Straßenverkehrs auf andere Verkehrsmittel zur Entlastung der Straßen: insbesondere der Schwerlastverkehr soll von der Straße auf die Schiene und auf Schiffe (z.B. Mittellandkanal) verlagert werden. Der individuelle Pkw-Verkehr soll durch den Ausbau des Schienenverkehrs, des ÖPNV und von Fahrrad(schnell)wegen verringert werden. Es gibt schon jetzt intelligente Verkehrsleitsysteme und Navigationssysteme, die gezielt Umleitungen anbieten können: bei Staus und Unfällen bzw. Behinderungen auf der A2 soll eine großräumige Umleitung über die A39 und die A7 ausgeschildert werden. Weiterhin ist die technische Entwicklung in Bezug auf fahrerloses Lenken und elektronisches Abstandhalten von Kraftfahrzeugen vorangeschritten und wird in naher Zukunft allgemein nutzbar sein. Hier wird es zukünftig noch weitere Entwicklungen geben, so dass eine Ausweichstrecke für die A2 im Sehnder Stadtgebiet nicht notwendig ist.

 

 

Bundesverkehrswegeplan – Ortsumgehung Ilten (B65-G50-NI)

Die geplante Maßnahme führt in Ilten und Köthenwald zu einer verkehrlichen Entlastung der Ortsdurchfahrt. Durch die Umfahrung von Ilten und Köthenwald ist von einer Verringerung des Konfliktpotentials mit den Bewohnern des Klinikums Wahrendorff auszugehen. Die Unfalldaten aus dem Jahre 2005-2007 sowie die Erkenntnis der „auffällig vielen Unfälle mit Personenschaden, als auch überdurchschnittlich viele Unfälle beim Überschreiten der Fahrbahn“ können so aktuell nicht bestätigt werden. Diese Diskrepanz hängt augenscheinlich damit zusammen, dass die Sanierung der Ortsdurchfahrt Ilten in den Jahren 2012-14 mit der Lichtsignalanlage (LSA) am Knoten mit der Hindenburgstraße (K137), der Fußgänger-LSA auf Höhe der Straße Mühlenfeld (K149) / Rudolf-Wahrendorff-Straße und der Querungshilfe auf Höhe der Kirche nicht berücksichtigt worden sind bzw. dass das der Bewertung zugrundeliegende Zahlenmaterial nicht angepasst wurde.

Die abschnittsweise gemessene V85 (spitzenbereinigter Wert) von 70 km/h innerhalb der OD kann nicht verifiziert werden. Seitens der Stadt Sehnde wurde im Mai 2015 innerhalb der OD Ilten (Höhe Gärtnerei) eine V85 von 51 km/h gemessen; außerhalb der OD (Höhe Kleingärten) in Fahrtrichtung Sehnde eine V85 von 67 km/h und in Fahrtrichtung Hannover von 60 km/h. Unabhängig davon führt eine Verlagerung von Verkehren nicht zwangsweise zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit. Eher ist durch eine Verringerung des Kolonnenverkehrs das Gegenteil zu vermuten.

 

Durch den Rückbau der B65 nordwestlich von Ilten werden sich neue Verkehrsbeziehungen entwickeln, so dass es einer Anpassung der bestehenden Verkehrseinrichtungen (LSA) bedarf. Die Buslinie 371 (von und nach Höver und Ahlten) wäre ebenfalls betroffen. Für aktuell an der OD liegende Betriebe (Tankstelle, etc.) kann sich die Umfahrung existenzbedrohend auswirken und zu einer Angebotsausdünnung führen.

 

Die Unterbrechung des Wirtschaftsweges (zwischen Ilten und Bilm/Höver (Friedhofsweg) bedeutet neben den Einschränkungen für die Landwirtschaft auch einen Qualitätsverlust der Erholungsbelange für die Bevölkerung (Fahrradthemenweg 2). Darüber hinaus handelt es sich bei diesem Weg um die einzige Verbindung im Kirchspiel Ilten-Bilm-Höver, also den wichtigen Weg abseits der klassifizierten Straße von und zum Friedhof. Durch eine B65 neu wird die wichtige Verbindung aus Bilm zum Ort Ilten zu den Nahversorgern und den Bildungseinrichtungen (Grundschule, Kitas) abgeschnitten.

 

In den Abb. 6 und 7 (Querschnittsbezogene Kfz & Lkw-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030) der Anlage 1 ist neben der deutlich entlastenden Wirkung für die B65 in Ilten und Köthenwald eine geringfügige (auch innerörtliche) Belastungszunahme für die Ortschaften Ilten (K139 + K140), Bilm (K140 + K143), Wassel (B443 + K143) und Sehnde (B443) dargestellt. Interessanterweise wird auch eine Belastungsabnahme der westlichen B65 in Sehnde und gleichzeitig der KES prognostiziert.

 

Die Landschaft im Umfeld von Ilten und Bilm ist durch verschiedene raumwirksame Nutzungen geprägt und zerschnitten: verschiedene Elt-Freileitungen (nördlich von Ilten 3 x 220 kV und 1 x 110 kV; westlich von Bilm 1 x 220 kV und 2 x 110 kV) durchziehen die Landschaft. Die bereits bestehenden und planfestgestellten Flächen für den Mergelabbau umzingeln im Nordwesten, Westen und Südwesten die Ortschaft Bilm. Die planfestgestellte Fassung für den Mergelabbau sieht südwestlich von Bilm eine Verlegung der K 143 um rd. 200 m nach Osten vor. Durch eine neue B 65, die dann bis an den Mergelabbau heranreicht, würde der Ort Bilm zur freien Landschaft im Süden abgeschnitten werden.  Eine neue Ortsumgehung Ilten würde den Ort Bilm zusätzlich im Osten in der Entwicklung und der Erreichbarkeit stark einschränken und eine weitere unzumutbare Beeinträchtigung des Landschaftsraumes bedeuten.

 

Im Umweltbericht –Langfassung, Kap. 4.4.3, Seite 23, wird allgemein zu den umweltrelevanten Angaben, die mit zumutbarem Aufwand ermittelt worden sind ausgeführt: Kleinflächige Schutzzonen wie z.B. Naturdenkmäler oder geschützte Landschaftsbestandteile wurden hier (Anmerkung: in der Betrachtung und Erfassung) außer Acht gelassen, da die Betroffenheit derartig kleinflächiger Strukturen erst im Zuge einer Feintrassierung der Verkehrswege hinreichend konkret prognostiziert werden kann. Für das Projekt B65-G50-NI bedeutet das Nichtbeachten der vernetzungsrelevanten sehr wichtigen Strukturen sowie der kleinteiligen Biotope mit Bedeutung für die Biodiversität, dass bei der Trassenplanung nicht berücksichtigt wurden:

- ND-H 54 „Köstergarten“ (Gehölzgruppe mit alten Stieleichen)

- die nassen Wiesen des sog. „Aerber Nest“ westlich der Siedlung Köthenwald

- die Waldflächen des Köthenwaldes gehören zu den ältesten Waldbeständen in der Region Hannover und sind ein Historischer Wald

- Reitergut „Köthenwald“ mit den umgebenden feuchten Wiesen.

 

Die Abbildung 10 auf Seite 16, Modul D, Kapitel 1.10, aus dem PRINS Entwurf zum BVWP, stellt nicht den richtigen sondern einen Kartenausschnitt bei Bückeburg dar (vgl. Anlage 1). Bei der Beurteilung des Projektes ist zumindest die richtige Kartengrundlage heranzuziehen.

 

 

Bundesverkehrswegeplan – B 65 Nord ö Sehnde - w Peine (B65-G60-NI)

Die geplante Maßnahme führt im östlichen Teil der Ortschaft Sehnde, sowie in den Ortschaften Rethmar, Evern und Haimar zu einer verkehrlichen Entlastung der Ortsdurchfahrten. Der angegebene DTV-Wert von abschnittsweise etwa 17500 Kfz/24 h mit einem Lkw-Anteil von 10,8% aus dem Jahre 2005 entspricht (zumindest im Sehnder Abschnitt) nicht dem heutigen Niveau. Auch hier ist zu vermuten, dass der Bau der Kommunalen Entlastungsstraße (KES) nicht zu einer Anpassung des bewerteten Zahlenmaterials geführt hat. Daher können auch die Unfalldaten aus dem Jahre 2005-2007 sowie die Erkenntnis der „auffällig vielen Unfälle mit Personenschaden, als auch überdurchschnittlich viele Unfälle beim Überschreiten der Fahrbahn“ aktuell nicht bestätigt werden.

 

Die abschnittsweise festgestellte V85 von 75 km/h innerhalb der OD´s ist nicht zuzuordnen. In Haimar wurde (auf Höhe Backhausfeld) im November 2014 eine V85 von 67 km/h ermittelt, in Evern (auf Höhe der Hausnummer 20/22) im August 2014 eine V85 von 56 km/h und in Rethmar (zwischen Triftstraße und Bodering) im Oktober 2015 eine V85 in Fahrtrichtung Sehnde von 59 km/h und in Richtung Peine von 52 km/h. Wie bereits oben festgestellt führt eine Verlagerung von Verkehren nicht zwangsweise zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit. Eher ist durch eine Verringerung des Kolonnenverkehrs das Gegenteil zu vermuten.

 

Im Bereich von Sehnde wird der südöstliche Abschnitt der KES unterbrochen bzw. nicht an eine neue B65-Nord angebunden. Damit wird ebenfalls die direkte Anbindung des Gewerbegebietes Borsigring an die KES abgetrennt. Da die nächsten Knotenpunkte im Bereich der B443 (Sehnde) und der K135 (Evern) vorgesehen sind, ist mit erheblichen zusätzlichen innerörtlichen Verkehren bei der An-/Abfahrt des Gewerbegebietes (u.a. auch Wertstoffhof Lehrte/Sehnde) zu rechnen. Die Nichtanbindung des Gewerbegebietes Borsigring an die neue B65 führt zu zeitlichen Verlusten für dort ansässige/ künftige Firmen, und so zu einem Standortnachteil.

 

Die Unterbrechung der kompletten landwirtschaftlichen Wegeverbindungen im Nordosten der Ortschaft Sehnde führt zu erschwerten Bedingungen in der Landwirtschaft, sowie einen deutlichen Qualitätsverlust für die Bevölkerung (Verlängerung Zuckerfabriksweg). Im Norden von Rethmar werden wichtige Wegebeziehungen abgeschnitten: der Zufahrtsweg zum Vorwerk Neuloh und der Verbindungsweg zwischen Rethmar und Lehrte. Auch nördlich von Evern und östlich von Dolgen werden wichtige landwirtschaftliche Wegeverbindungen (Fahrrad-Themenweg 8, Großer Rundweg und Regionsradroute) komplett unterbrochen.

Bei der Anbindung der B65-Nord an die K135 (in Evern) ist zu berücksichtigen, dass die Leistungsfähigkeit / der Straßenquerschnitt der K135 zwischen der B65 und der K136 (Jägerstraße) bewusst verringert worden ist, um eine Geschwindigkeitsreduzierung in diesem Bereich zu bewirken. Sofern die K135 als „Zubringer“ zur B65-Nord fungieren soll, kann eine Ertüchtigung dieses Abschnitts die Folge sein - mit gegenteiligen Effekten.

 

In den Abb. 6 & 7 der Anlage 2 (Querschnittsbezogene Kfz & Lkw-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030) ist neben der deutlich entlastenden Wirkung entlang der B65 eine geringfügige (auch innerörtliche) Belastungszunahme für die Ortschaften Sehnde (B443 + L410/411), Bilm (K140 + K143), Wassel (B443 + K143) und Evern (K135) dargestellt.

 

Die Landschaft im Norden von Sehnde, Rethmar, Evern und Dolgen ist durch verschiedene raumwirksame Nutzungen geprägt und zerschnitten: fünf Elt-Freileitungen (1 x 110 kV und 4 x 20 kV) durschneiden die Landschaft. Eine B65-Nord würde die landwirtschaftlichen Flächen stark zerschneiden und die Unterhaltung der Flächen (v.a. bei Unterbrechung der Wirtschaftswege) erschweren.

Im Umweltbericht –Langfassung, Kap. 4.4.3, Seite 23, wird allgemein zu den umweltrelevanten Angaben, die mit zumutbarem Aufwand ermittelt worden sind ausgeführt: Kleinflächige Schutzzonen wie z.B. Naturdenkmäler oder geschützte Landschaftsbestandteile wurden hier (Anmerkung: in der Betrachtung und Erfassung) außer Acht gelassen, da die Betroffenheit derartig kleinflächiger Strukturen erst im Zuge einer Feintrassierung der Verkehrswege hinreichend konkret prognostiziert werden kann. Für das Projekt B65-G60-NI bedeutet das Nichtbeachten der vernetzungsrelevanten sehr wichtigen Strukturen sowie der kleinteiligen Biotope mit Bedeutung für die Biodiversität, dass bei der Trassenplanung nicht berücksichtigt wurden:

- LB-H12 „Teichwiese – Ringenwiese“, Gewässer, Gehölzgruppen, Wiesen und Brachflächen nordöstlich von Sehnde

- LB-H9 „Nöhrenholz“ (heimische Gehölze in einer Gruppe), nördlich von Dolgen

- LB-H16 „Baumreihen“, entlang der K 135 nördlich von Evern und an Wirtschaftswegen östlich von Dolgen

- LB-H18 „Kleingewässer“, kleine Teiche und Senken bzw. Blänken östlich von Dolgen und in enger Verbindung und im Austausch zum Fließgewässer Burgdorfer Aue.

Gerade den Kleingewässern östlich von Dolgen wird in der landwirtschaftlich sehr intensiv genutzten Bördelandschaft ein hoher ökologischer Wert beigemessen, weil diese feuchten Zonen sehr wichtige Trittsteinbiotope sind und eine wichtige Funktion im Verbundsystem einnehmen. Ein Zerschneiden dieser kleinteiligen und örtlich wirkenden Biotope bedeutet gleichzeitig auch eine 100%ige Zerstörung dieser Strukturen und die deutliche Reduzierung von Biodiversität in der agrarisch geprägten Bördelandschaft. Die Schutzsatzung wäre damit obsolet.

 

Die Aussagen zum Ausbau des Stichkanals werden zur Kenntnis genommen.

 

Bezüglich des Schienenprojektes „ Optimiertes Alpha-E“ wird auf das Abschlussdokument des Dialogforums Schiene Nord (DSN) verwiesen, dem der Rat der Stadt Sehnde mit Beschluss vom 03.03.2016 beigetreten ist. Demnach sind die dort formulierten Bedingungen auch für sämtliche Trassenbereiche, die nicht von Ausbaumaßnahmen betroffen sind, die aber aufgrund von Baumaßnahmen an anderen Trassenbereichen mit deutlichen Verkehrszunahmen zu rechnen haben, zu erfüllen. Dies gilt für die Stadt Sehnde für die durch den entsprechenden Verkehrszuwachs, auf der Schienenstrecke Lehrte – Hildesheim, bedingten Lärmschutzvorkehrungen entlang bewohnter Gebiete.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Stammbaum:
2016/0413   Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2016/0413-1   Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage