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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2016/0443
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Keramische Hütte“ der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt am östlichen Ortsrand des Ortsteiles Sehnde und grenzt südlich an die Peiner Straße (B 65). Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan und Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.
Sachverhalt:Im wirksamen Flächennutzungsplan wird der Bereich der ehemaligen Keramischen Hütte als gewerbliche Baufläche dargestellt. Des Weiteren sind die Flächen als Altstandort gekennzeichnet. Außerdem ist das Symbol für Sammelplatz/Recyclinghof aufgeführt, da hier seinerzeit die Ansiedlung des Recyclinghofes vorgesehen war. Nach der Aufgabe der Keramischen Hütte wurden die Flächen weiterhin gewerblich genutzt. Dabei hat sich eine ungeordnete gewerbliche Nachnutzung entwickelt, u. a. von einer Autoverwertung. Ausgenommen von der gewerblichen Nutzung war die mit einem Wohnhaus bebaute Fläche am Ortsausgang nach Rethmar. Mit der Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplans soll für den Bereich der Keramischen Hütte, südlich der Peiner Straße (B 65), Wohnbauflächen dargestellt werden. Im Osten wird der Änderungsbereich durch einen Wirtschaftsweg zur freien Feldmark abgegrenzt. Im Süden grenzt die Altablagerung „Sehnder Kippe“ mit der Flurbezeichnung „Am Steine“, Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Ladeholz“, an den Geltungsbereich. Die tatsächliche Grenze des Landschaftsschutzgebietes ist die Flurstückgrenze. Im Westen grenzt im nördlichen Bereich an der Peiner Straße eine gemischte Baufläche und im südlichen Bereich Grünflächen mit Baumbestand an den Geltungsbereich der 38. Änderung des Flächennutzungsplans.
Zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan mit Geltungsbereich der 38. Änderung des Flächennutzungsplans.
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