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Vorlage - 2016/0461
Beschlussvorschlag:a) Der Fachbereichsausschuss Bürgerservice empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen.
Sachverhalt:Um die Ordnung, Sicherheit und Hygiene in öffentlichen Bädern sicherzustellen, haben die Badbetreiber ausreichendes und qualifiziertes Aufsichtspersonal einzusetzen.
Die Aufsicht in öffentlichen Bädern umfasst die Kontrolle der Anlagen des Bades (Betriebsaufsicht) und die Überwachung des Badebetriebs (Wasseraufsicht).
Eine Vernachlässigung dieser Pflichten kann im Schadensfall sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Verfolgungen nach sich ziehen.
Im Waldbad Sehnde sind mindestens zwei Personen (darunter eine städtische Fachkraft) mit der Wasseraufsicht betraut.
Insbesondere an den Wochenenden werden die diensthabenden städtischen Fachkräfte von Mitgliedern der DLRG – Ortsgruppe Sehnde unterstützt, um die Ruhezeiten und Regelungen des Arbeitszeitschutzgesetzes einhalten zu können.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung liegt zurzeit bei 7,50 Euro pro Stunde und wurde letztmalig 2012 erhöht.
Um die Sicherheit im Waldbad auch in Zukunft zu gewährleisten ist nach wie vor der Einsatz von Aufsichtskräften der DLRG erforderlich.
Die Aufwandsentschädigung von 7,50 Euro liegt unter dem Mindestlohn von 8,50 Euro, daher wird es immer schwieriger Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten zu motivieren, Unterstützung im Bad zu leisten. Ferner werden an Wochenenden oder Feiertagen keine Zuschläge bezahlt.
Würden die Kräfte über die Stadt Sehnde beschäftigt sein, würde das Arbeitgeberbrutto ca. 15,92 Euro pro Stunde betragen.
Es wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung auf 10,00 Euro pro Stunde zu erhöhen.
Die anfallenden Kosten können vom Budget getragen werden, sofern nicht unvorhersehbare Personalausfälle eintreten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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